Die betriebliche Altersvorsorge sichert dem Arbeitnehmer Vorsorgeleistungen im Alter, Invalidität oder Tod zu. Jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Nur Wenigen ist bekannt, was für durchaus attraktive Möglichkeiten und Vorteile diese Zukunftsabsicherung bietet.
Arbeitsrechtliche Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge sind im Betriebsrentengesetz geregelt. Es sieht ein Recht des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersvorsorge durch die sogenannte Entgeltumwandlung, dem Verzicht auf zukünftiges Gehalt, vor.
Bei der Finanzierung gibt es, je nachdem ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Vorsorge finanziert, Mischformen. Die häufigste Form ist die Entgeltumwandlung, bei der der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Einkommens zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge verzichtet. Auf die Entgeltumwandlung hat jeder Arbeitnehmer Anspruch. Diese Variante ist vor allem für mittlere und höhere Einkommen geeignet, da sie für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerliche und sozialversicherungrsechtliche Vorteile bringt.
Das Prinzip der Entgeltumwandlung der betrieblichen Altersvorsorge
Im Rahmen der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Brutto-Einkommens direkt in die Altersvorsorge eingezahlt. Bis 2008 wurden auf das Geld für die Altersvorsorge weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Ab 2009 werden nun auch Sozialbeiträge fällig. Ein Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge ist, dass der Steuersatz im Alter in der Regel niedriger ist, als in der Ansparphase.
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann der Vertrag der Entgeltumwandlung privat weitergeführt, stilllgelegt oder vom neuen Arbeitgeber weitergeführt werden. Verpflichtet zu einer Übernahme ist dieser aber nicht.
Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge wird steuerlich begünstigt, sodass diese Variante zunehmend genutzt wird. Ein weiterer Vorteil der betriebliche Vorsorge sind geringe Gebühren, von drei bis sechs Prozent Mengenrabatt pro Arbeitnehmer. Der Mengenrabatt zahlt sich zusätzlich aus, da die Rendite steigt und somit die Rente.
Die Art der Vorsorge, den sogenannten Durchführungsgweg, legt der Arbeitgeber fest. Es gibt fünf grundsätzliche Möglichkeiten die betriebliche Altersvorsorge durchzuführen:
- Direktzusage
- Pensionskassen
- Pensionsfonds
- Unterstützungskassen
- Direktversicherung
Bei ihrem Arbeitgeber erfahren sie, welche Altersvorsorge-Modelle ihr Betrieb anbietet.
Betriebliche Altersvorsorge und Bindung an das Unternehmen
Da der Arbeitgeber als Treuhänder für den Mitarbeiter fungiert und dessen Interessen im Auge behalten muss, ist beim Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge soziale Verantwortung und Bindung an das Unternehmen entscheidungsrelevant. Besonders bei der Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber darauf achten, dass dem dem umgewandelten Entgelt eine wertgleiche Zusage gegenübersteht.