Berufsunfähigkeitsversicherung oft nicht preiswert

Berlin – Ob ständiger Stress im Job oder schlicht ein gefährlicher Beruf – wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, muss finanziell zurückstecken. Denn die Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente reichen oft nicht aus. Hier helfen Berufsunfähigkeitsversicherungen, kurz BU.

Die Experten der Stiftung Warentest nahmen für die Zeitschrift «Finanztest» (Heft 7/2019) 59 BU-Tarife unter die Lupe und fanden 35 Top-Angebote. Allerdings zeigt der Test auch: Der Schutz ist nicht ganz billig. Die Modellkunden zahlten für monatliche Renten zwischen 1000 und 2000 Euro jährliche Beiträge zwischen 490 Euro 880 Euro.

Wer sich auf die Suche nach einem guten Vertrag machen will, sollte sich Zeit nehmen. Nicht nur ein Anbieter sollte nach einem Angebot angefragt werden, sondern mehrere. Die Angebote sollten dann geprüft und mit den eigenen Wünschen abgeglichen werden.

Wer sich die Auswahl nicht alleine zutraut, kann sich an unabhängige Versicherungsberater wenden, die neutral beraten. Das gilt vor allem für Verbraucher, die in den letzten fünf Jahren ernsthaft krank waren, chronisch krank sind oder in einem Risikoberuf arbeiten. Der Grund: Die Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wer eine Frage falsch verstanden oder eine Diagnose übersehen hat, riskiert den Versicherungsschutz.

Die Höhe der Rente sollte so gewählt sein, dass sie den Lebensstandard bei Verdienstausfall sichert. Als Faustregel sollten 70 bis 80 Prozent des Einkommens versichert werden, raten die Experten. Gut ist es, wenn der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie hat. Wer am Anfang vielleicht einmal eine Monatsrente von 1000 Euro abgesichert hat, kann sie so bei gutem Verdienst auf 2000 Euro anheben.

Ein Blick in das Kleingedruckte offenbart mitunter wichtige Unterschiede: So fanden die Tester einen Anbieter, der eine gute Klausel für alle in den Verträgen hat, die in Teilzeit gehen. Der Versicherer garantiert: Innerhalb von zwölf Monaten nach der Stundenreduzierung legt er im Leistungsfall die berufliche Tätigkeit der Vollzeitstelle zugrunde.

Gut ist das deshalb, weil Versicherte im Leistungsfall nachweisen müssen, dass sie zu mindestens 50 Prozent nicht in der Lage sind, sechs Monate oder mehr in ihrem Beruf zu arbeiten. Für Teilzeitbeschäftigte ist es schwieriger, diese Grenze zu erreichen.

Fotocredits: Arno Burgi
(dpa/tmn)

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