Berufsunfähigkeitsversicherung: Definition und Leistungen

Die neben der Unfallversicherung wichtigste Versicherung für Arbeitnehmer und Angestellte schützt diese vor dem finanziellen Ruin, sollten sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Ein Unfall während der Arbeit oder auch in der Freizeit kann trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nie ganz ausgeschlossen werden. Im schlimmsten Fall ist die völlige Erwerbsunfähigkeit oder eine schwere Behinderung die Folge. Bei einem Hauptverdiener, der möglicherweise eine ganze Familie ernähren muss, auch ein finanzieller Schicksalsschlag. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Arbeitnehmer und Angestellte sich zumindest finanziell vor den Folgen eines schweren Unfalls absichern.

Regelungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Seit dem 1. Januar 2001 ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung grundlegend geändert. Demnach greift für nach dem 1. Januar 1961 Geborene die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr. Konnten bis zum 31. Dezember 1999 gesetzlich Versicherte im Fall der Berufsunfähigkeit sicher gehen, in der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung eine Stütze zu finden, so hat sich dies mit dem Jahr 2000 grundlegend geändert. Nach der neuen Regelung sind Arbeitnehmer, die ihrem erlernten Beruf nicht mehr nachgehen können, verpflichtet, auch weniger qualifizierte und damit geringer bezahlte Arbeitsstellen anzunehmen. Je nach Einsatzfähigkeit wird den nach dem 1. Januar 1961 Geborenen lediglich eine anteilige Erwerbsunfähigkeitsrente gewährt. Die finanziellen Einbußen sind teilweise enorm.

Vor Vertragsabschluss genau informieren

Spätestens seit der Gesetzesänderung 2001 können solche Versicherungen bei jeder größeren Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Vorab sollte man sich genau informieren. Unter www.berufsunfaehigkeitsversicherung-ratgeber.com beispielsweise finden Sie viele weitere wertvolle und hilfreiche Informationen zum Thema.
Wichtig ist es vor allem, sich die Tarife der jeweiligen Versicherung genau anzusehen. Die Leistungen können extrem abweichen, wenn man arbeitsunfähig wird, was auch für die individuelle Einstufung je nach Behinderungsgrad gilt. Günstigere Beiträge müssen nicht zwingend eine bessere Versicherung bedeuten, wenn die Leistungen am Ende nicht stimmen.

Empfehlung oder Notwendigkeit

Zusammengefasst gibt es keinen Grund, heute noch auf das Abschließen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu verzichten. Gerade für jüngere Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, sollte es ebenso Pflicht sein wie eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit sind Arbeitnehmer heute weitestgehend allein auf sich gestellt, wenn sie nicht im Vorfeld bereits für entsprechende Sicherheit gesorgt haben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostet nicht die Welt, sorgt aber für ruhigen Schlaf und eine Absicherung im Fall der Fälle.

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