Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen: Darauf ist beim BU-Vertrag zu achten

Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen: Darauf ist beim BU-Vertrag zu achten

Ein staatlicher Schutz vor der Berufsunfähigkeit existiert nicht, die gesetzliche Rentenversicherung leistet nur noch im Fall der Erwerbsunfähigkeit. Diese liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer keinerlei Berufstätigkeit an mindestens sechs Stunden je Arbeitstag durchführen kann. Die Berufsunfähigkeit bezieht sich hingegen auf eine berufliche Tätigkeit, sodass der Schutz einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wesentlich umfangreicher als der Versicherungsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung ausfällt.

Auf den Verweisungsverzicht achten

Damit die Berufsunfähigkeitsversicherung ihren Vorteil gegenüber der Erwerbsunfähigkeitsversicherung tatsächlich behält, darf der Versicherungsvertrag keine abstrakte Verweisung vorsehen. Diese bedeutet bei gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherungen, dass der Rentenanspruch nicht besteht, wenn der Versicherer seinen Kunden auf eine ähnliche Tätigkeit verweisen kann. Je nach Versicherungsvertrag kann die abstrakte Verweisung noch weiter gefasst werden und sich auf jede beliebige Form einer bezahlten Arbeit beziehen. Die Regeln zur abstrakten Verweisung wurden zeitweise nur von wenigen Versicherungsgesellschaften verwendet, werden aber angesichts der gestiegenen Nachfrage nach niedrigen Versicherungsbeiträgen wieder vermehrt genutzt. Die geringeren Kosten während des Berufslebens bezahlt der Versicherungsnehmer jedoch mit einem weitgehenden Verzicht auf die gewünschte Versicherungsleistung, sodass jeder Neukunde nur Verträge ohne Verweisungsklausel abschließen sollte.

Das Recht zur Beitragsanpassung wahren

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird für einen konkreten Beruf abgeschlossen. Die übliche Vereinbarung besagt, dass ein Berufswechsel lediglich anzuzeigen ist, ohne dass ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss. Der Nachteil eines Neuabschlusses besteht vor allem im höheren Alter des Versicherungskunden und dem vermutlich gegenüber dem Erstvertrag schlechteren Ergebnis der Gesundheitsprüfung, das zu erhöhten Versicherungsbeiträgen führen würde. Vorteilhaft für den Versicherungskunden ist auch, wenn er die Versicherungssumme seiner Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung an veränderte Lebensverhältnisse anpassen darf. Viele Versicherer bieten die automatische Anpassung der Beiträge und Leistungen gemäß der Inflationsrate an. Für den Versicherungskunden ideal sind Versicherungsverträge, die während einer zeitweisen Arbeitslosigkeit die Stundung der Beiträge anbieten. Das alternative Ruhenlassen ist mit dem Nachteil verbunden, dass bei einem Eintritt der Berufsunfähigkeit während der Arbeitslosigkeit keine Zahlung erfolgt. Weitere Infos erhalten Sie beispielsweise auf www.berufsunfaehigkeitsversicherung-tipps.de.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abschließen

In jungen Jahren lässt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu deutlich geringen Kosten als im fortgeschrittenen Stadium des Berufslebens abschließen. Neben dem Verweisungsverzicht und dem Recht auf eine Beitragsanpassung achten Neukunden auf einen kurzen Prognosezeitraum. Gute Versicherungsverträge verkürzen diesen von drei Jahren gemäß der gesetzlichen Regelung auf sechs Monate.

Bild: Pixabay, succo, 994005

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