Die richtige Kleidung ist für fast alle Berufe wichtig, sei es aus Sicherheitsgründen oder weil es von den Kunden so erwartet wird. Es stellt sich hier nun die Frage, wer die Kosten für die Kleidung zu tragen hat, der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer. Im Folgenden wird diese Fragestellung behandelt und eine Kostenzuordnung dargelegt.
Kostenübernahme bei gesetzlich vorgeschriebener Kleidung
Bei vielen Tätigkeiten gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Kleiderordnung. Das kann z.B. der Fall sein, wenn die Berufskleidung dem Schutz der Arbeitnehmer dient. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Kleidung stellen oder die Kosten hierfür übernehmen. Auf Baustellen, im medizinischen Bereich oder im Handwerk finden sich die meisten Beispiele hierfür. Ohne Schutzhelme oder – anzüge würde ein erhöhtes Verletzungsrisiko bestehen, die Kosten hierfür soll allerdings nicht der Arbeitnehmer tragen. Übernimmt der Betrieb die Kosten nicht, so stellt diese eine Ordnungswidrigkeit dar und kann sogar geahndet werden. Im Falle eines Unfalls hat eine fehlende Schutzkleidung rechtliche Konsequenzen für die Firma. Es besteht allerdings kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Kleidungsstücken. Ist die zur Verfügung gestellte Kleidungsmenge dem Arbeitnehmer nicht groß genug, so kann er sich auf eigene Kosten noch weitere Stücke kaufen; z.B. hier.
Wie sieht die Situation aus, wenn die Berufskleidung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist?
Wenn die Kleidung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, dann muss der Arbeitnehmer diese selber bezahlen. Oftmals ist in den Arbeitsverträgen die Kostenfrage geklärt und es besteht daher auch hier die Möglichkeit, die Arbeitskleidung vollständig oder in Teilen bezahlt zu bekommen. Der Arbeitnehmer übernimmt meistens die Ausgaben, wenn eine Kleiderordnung in seinem Interesse liegt und das Gehalt der Arbeitnehmer nicht übermäßig hoch ist. Wenn das Nettogehalt unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, dann ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet die Kosten zu übernehmen, da die Ausgaben dem Arbeitnehmer nicht zugemutet werden können. So kann man z.B. im Supermarkt die Kosten für einen Arbeitskittel erstattet bekommen, auch wenn dieser keine Schutzkleidung darstellt.
Individuelle Lösungen für unterschiedliche Branchen
Es gibt viele Fälle, in welchen die Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden. Schutzkleidung ist auf jeden Fall vom Unternehmen zu stellen und auch bei einem zu niedrigen Einkommen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Kostenübernahme.
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