Bei Vergleichsportalen Zusatzkosten im Blick haben

München – Wer auf Vergleichsportalen im Netz nach dem günstigsten Angebot sucht, sollte auf Extrakosten achten. Denn manchmal ist die Reise oder der Stromtarif nicht so günstig wie es zunächst den Anschein macht.

«Im Laufe von Buchungsschritten können zum Beispiel bei Reisen zusätzliche Kosten für Gepäck oder Versicherungen hinzukommen», erklärt Tatjana Halm, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Man könne sich daher nicht sicher sein, dass der in den Suchergebnissen angezeigte Preis immer auch der endgültige Preis ist.

Halm weist außerdem darauf hin, dass die ersten Suchergebnisse oft Anzeigen sind. «Die sind auch so gekennzeichnet, trotzdem sollten Verbraucher darauf achten.» Denn diese Anzeigen entsprechen häufig nicht den Sucheinstellungen und sind dementsprechend auch nicht die günstigsten Angebote.

Sinnvoll kann es auch sein, mehrere Vergleichsportale zu nutzen. «Es muss einem klar sein, dass die Ergebnisse eine Orientierung ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind», sagt Halm. Wer sich für ein Angebot entscheidet, sollte auch schauen, ob es nicht billiger ist, direkt beim Anbieter zu buchen. Denn durch hohe Gebühren etwa für gängige Zahlverfahren kann die Buchung beim Vergleichsportal unter Umständen teurer sein.

Wer den Energieanbieter wechseln möchte, sollte auf die Voreinstellungen bei der Suche achten. Dort können etwa Zahlung per Vorkasse oder ein Neukunden-Bonus vorausgewählt sein. Aus diesen Einstellungen ergibt sich dann oft ein besonders günstiger Preis – gerade für das erste Jahr. In den Folgejahren kann der Preis aber viel höher sein, da etwa der Neukunden-Bonus wegfällt.

Check24 muss Versicherungskunden besser informieren

Das Oberlandesgericht München hat ein Urteil mit Signalwirkung für den Verbraucherschutz im Internet gesprochen: Das Internetportal Check24 muss künftig seine Kunden vor dem Online-Abschluss einer Versicherung besser informieren.

Auch muss das Vergleichsportal gründlicher beraten als bisher. Das entschied der 29. Zivilsenat, geklagt hatte der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Check24 muss künftig die Besucher der Webseite beim ersten Geschäftskontakt unübersehbar darauf hinweisen, dass das Portal nicht nur Preise vergleicht, sondern als Versicherungsmakler Provisionen kassiert. Die Richter ließen keine Revision zu, doch könnte Check24 gegen die Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, das Geschäftsmodell sei nicht beeinträchtigt. Ob Check24 Rechtsmittel einlegt, steht noch nicht fest.

In dem Prozess ging es ausschließlich um Check24. Doch verdienen viele Preisvergleichsportale ihr Geld mit Provisionen. «Es war von Anfang an so gedacht, dass das Verfahren eine Pilotwirkung hat», sagte Jurist Axel Nordemann, der den BVK vertrat.

Abgesehen von der besseren Erstinformation wird Check24 vor dem Abschluss von Hausrat-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherungen die Kunden künftig genauer befragen müssen, ob die Versicherung für sie vonnöten ist beziehungsweise über Risiken informieren müssen.

Fotocredits: Christoph Schmidt
(dpa/tmn)

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