Bei Spendenaufruf auf der Straße Geschäftsbericht prüfen

Düsseldorf – Wer in der Fußgängerzone oder auf der Straße von Spendensammlern angesprochen wird, sollte skeptisch bleiben. Das gilt insbesondere, wenn mitleidserregende Bilder den Aufruf unterstreichen.

Um Betrügern nicht auf den Leim zu gehen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, sich besser in Ruhe über die Organisation zu informieren. Verbraucher können sich beispielsweise den Geschäftsbericht schicken lassen und dann immer noch Geld spenden. Seriöse Organisationen geben konkret an, wofür sie die Spenden beziehungsweise den Mitgliedsbeitrag verwenden.

In drei Bundesländern müssen die Organisationen Sammelaktionen mit der Büchse anmelden und behördlich genehmigen lassen – in Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen. In den übrigen Bundesländern müssen die Sammler nur einen Verein gründen und sich eine Satzung geben. Ist der Verein gemeinnützig anerkannt, kann dies ein Hinweis für seine Glaubwürdigkeit sein – dann ist die Spende auch steuerlich absetzbar.

Fotocredits: Karl-Josef Hildenbrand
(dpa/tmn)

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