Bei Handyversicherung kommt Reparatur vor Ersatz

Berlin – Eine Handyversicherung kommt bei einem Schaden des Geräts nicht immer sofort für einen Ersatz auf. Denn Vorrang hat eine Reparatur, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Kann das Smartphone wieder voll funktionsfähig gemacht werden, übernimmt die Versicherung die Kosten dafür. Erst wenn eine Reparatur nicht möglich ist, wird das Gerät ersetzt. Ob man dann den Neuwert oder den Zeitwert erhält, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Verbraucher sollten den Abschluss einer Handyversicherung gut abwägen, empfiehlt der Bund der Versicherten. Meist rechnen sich die Verträge nach Einschätzung der Verbraucherschützer nicht. Denn häufig werde nur der Zeitwert des Handys entschädigt. Die Geräte verlieren aber schnell an Wert. Obendrein kann eine Selbstbeteiligung anfallen.

Fotocredits: Jens Kalaene
(dpa/tmn)

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