Berlin – Eine Haftpflichtversicherung ist wichtig: Sie springt ein, wenn Versicherte einen Schaden verursacht haben. Auszubildende brauchen nicht in jedem Fall eine eigene Versicherung abschließen, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Häufig sind Auszubildende über die Eltern mitversichert.
Die Voraussetzungen: Die Eltern haben eine
Haftpflichtversicherung, die Kinder einschließt, es ist die erste Berufsausbildung, und der Auszubildende ist nicht verheiratet. Wenn die Ausbildung beendet ist, brauchen die Kinder eine eigene Police.
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(dpa/tmn)