(Mynewsdesk) Audi ist der Preisträger der GTÜ Quality Trophy 2013. Die deutsche Premiummarke ging mit ihrer breiten Modellpalette aus der Gesamtauswertung als Sieger hervor. Der Preis wurde in der Classic Remise in Düsseldorf zum fünften Mal von der Stuttgarter Prüf- und Sachverständigenorganisation verliehen. Auf den Plätzen zwei und drei des Qualitätspreises landeten die Marken Toyota und BMW.
Als Grundlage für die Preisvergabe dienen rund acht Millionen von der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung vorgenommene Hauptuntersuchungen. Hinzu kommen die Ergebnisse der Fahrerbefragung aus dem Qualitäts- und Service-Report der Auto Zeitung, die ebenso zur Hälfte in die Bewertung einfließen.
Die Quality Trophy ist eine von der GTÜ und der Auto Zeitung ins Leben gerufene, hochkarätige Auszeichnung für besondere Qualität und Zuverlässigkeit von Automobilen.
Nach dem Vorbild der von der Fachzeitschrift seit 26 Jahren durchgeführten Leserwahl „Auto Trophy“ ist die Quality Trophy eine stark praxisbezogene Auszeichnung, die von den Leserinnen und Lesern getragen wird.
GTÜ-Geschäftsführer Rainer de Biasi übergab die Quality Trophy an Werner Zimmermann, Leiter der Audi-Qualitätssicherung im Rahmen der Preisverleihung der 26. Auto Trophy. Rund 300 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft waren dazu in die Classic Remise in Düsseldorf – Forum für Fahrkultur – geladen.
Stuttgart, den 29. November 2013
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GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland. Über 2.000 selbstständige und hauptberuflich tätige Kfz-Sachverständige und deren qualifizierte Mitarbeiter prüfen in rund 18.000 Prüfstützpunkten in Kfz-Fachwerkstätten und Autohäusern sowie in eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner. Sie führen im Namen und für Rechnung der GTÜ durch:
– Hauptuntersuchung (HU) inklusive „Abgasuntersuchung“ nach § 29 StVZO (amtliche Prüfplakette)
– Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
– Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO (z. B. Räder-/Reifen-Umrüstung, Anhängerkupplung, Tieferlegung)
– Untersuchungen nach BOKraft
– ADR/ GGVS-Prüfungen.
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