Auch bei höherer Gewalt: Neue Regelungen zur Fahrpreiserstattung bei der Bahn

Dank einer EU-weiten Regelung erhalten Zugreisende einen Teil ihres Fahrpreises zurück, wenn sie mindestens eine Stunde später als geplant ankommen. Bisher schloss die Bahn aber sämtliche Verspätungen aus, die auf höherer Gewalt beruhten. Der Europäische Gerichtshof verpflichtet die Anbieter nun, in allen Fällen zu zahlen.

EuGH-Urteil: Fahrgäste erhalten öfter Erstattung

Eine juristische Auseinandersetzung zwischen den österreichischen Bundesbahnen und einem Kläger zeigt auch für deutsche Bahnfahrer positive Auswirkungen. Der Streit über Schadensersatzansprüche landete vor dem Europäischen Gerichtshof, der verbindlich für alle EU-Konzerne urteilte. Demnach müssen Unternehmen immer einen Teil des Fahrpreises erstatten, wenn eine Verspätung von mindestens einer Stunde vorliegt. Höhere Gewalt in Form von Unwettern, Unfällen auf der Strecke oder Streiks dürfen sie nicht mehr als Ablehnungsgrund verwenden. Bisher wiesen Deutsche Bahn und Co. Ansprüche häufig aus genau diesen Gründen zurück. Für Zugfahrer bedeutet das Urteil nicht nur mehr Geld, es bringt auch ein Plus an Sicherheit. Ab jetzt müssen Sie nur noch darauf schauen, ob die Verspätung Minimum eine Stunde beträgt. Um die Ursache dafür müssen Sie sich nicht mehr scheren.

Entschädigung erhalten: So leicht geht es

Viele Bahnfahrer lassen ihre Ansprüche aufgrund fehlenden Wissens aber entfallen, auch die bisherige Regelung schöpften Hunderttausende nicht aus. Dabei können sie die Erstattung mit wenig Aufwand beantragen, die Höhe der Geldzahlung lohnt diese zeitliche Investition. Wer eine Stunde verspätet ankommt, erhält ein Viertel des Fahrpreises zurück. Bei einer Verzögerung von über zwei Stunden erhöht sich der Betrag auf die Hälfte des Ticketpreises. Betroffene brauchen nur ein Formular im Internet ausdrucken, Angaben zu der Zugverbindung plus persönliche Daten wie die Bankverbindung eintragen sowie die Fahrkarte hinzufügen. Einige Tage später verzeichnen sie den Geldeingang. Einen Antrag können sie auch direkt an einem Bahnschalter ausfüllen, dann bekommen sie die Summe meist sofort.

Fahrgastrechte gestärkt: Nutzen Sie die Entschädigungsmöglichkeit!

Bahn-Unternehmen können sich dank eines EuGH-Urteils künftig nicht mehr auf höhere Gewalt berufen, um so Erstattungsansprüchen zu gehen. Verspäten sich Züge mindestens um eine Stunde, können Zugreisende einen Teil des Fahrpreises zurückbekommen. Die Beantragung fällt leicht und dauert nur wenige Minuten, Sie sollten sich das Geld nicht entgehen lassen.