Seit Jahren bewegen sich die Zinsen auf einem historisch niedrigen Niveau – doch das muss mittelfristig nicht so bleiben. Bauherren können sich für ihre Anschlussfinanzierung aber schon jetzt gegen steigende Zinsen absichern: mit einem Forward-Darlehen.
Niedrige Zinsen für die Zukunft sichern
Der große Vorteil eines solchen Forward-Darlehens besteht darin, dass es die aktuell niedrigen Zinsbedingungen quasi in die Zukunft „mitnimmt“ – egal, wie diese sich bis dahin entwickeln. Dazu wird bereits einige Jahre vor Ablauf der Zinsbindung eines Darlehens ein fester Zinssatz für die Anschlussfinanzierung festgelegt. Mehr Informationen dazu finden Sie auch hier. Das Forward Darlehen wird dann unmittelbar nach Ablauf der bestehenden Sollzinsbindung ausgezahlt.
Auch die neue Sollzinsbindung sowie die Höhe der monatlichen Raten gelten erst ab diesem Zeitpunkt. Es sei denn, man entscheidet sich für ein sogenanntes „unechtes“ Forward Darlehen. In diesem Fall startet die neue Zinsbindung gleich beim Vertragsabschluss (die Auszahlung folgt aber ebenfalls erst mit Ablauf der bestehenden Finanzierung).
Die Vorteile eines Forward Darlehens zusammengefasst:
- Bauherren sichern sich gegen das Risiko steigender Zinsen in der Zukunft ab.
- Gerade in einer schon länger andauernden Niedrigzinsphase bietet sich ein Forward Darlehen an.
- Darlehensnehmer genießen eine zuverlässige Planungssicherheit auch für die Zeit der Anschlussfinanzierung.
Geringer Zinsaufschlag zahlt sich langfristig aus
Diese Garantie niedriger Zinsen auf Jahre hinaus gibt es allerdings nicht ganz gratis. In der Regel wird zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung ein geringer monatlicher Zinsaufschlag fällig, sodass der Zinssatz für ein Forward Darlehen meist ein wenig über den bestehenden Konditionen liegt, was sich langfristig aber dennoch auszahlen kann. Der Aufschlag richtet sich dabei nach dem Sollzinssatz des Abschlussjahres. Auch deshalb ist ein Forward Darlehen gerade in der zurzeit noch andauernden Niedrigzinsphase zu empfehlen.
Beachten sollte man aber auch: Ein weiteres Kriterium für die Höhe des Aufschlages ist meist die Länge der Vorlaufzeit. Generell gilt: Je kürzer sie ist, umso geringer fällt auch der Zinsaufschlag aus. Grundsätzlich kann ein Forward Darlehen abgeschlossen werden, wenn die aktuelle Finanzierung noch eine Laufzeit von mindestens zwölf, höchstens aber 66 Monaten hat.
Bildquelle: Thinkstock, 149854266, iStock, macgyverhh