Frankfurt/Main – Bei der Anschlussfinanzierung von Immobilien prüfen Banken mittlerweile oft erneut die Kreditwürdigkeit der Kunden. Dabei berufen sich die Institute meist auf die gesetzlich verankerte Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung, erklärt die Verbraucherzentrale Hessen.
Durch die Kreditwürdigkeitsprüfung stellt die Bank vor Kreditvergabe fest, dass beim Kreditnehmer keine erheblichen Zweifel an der Rückzahlung bestehen.
In der Vergangenheit wurde beim Anschlussvertrag eher selten ein Selbstauskunftsbogen verschickt. Wenn der Wert der Immobilie stimmte, war die Anschlussfinanzierung meist kein Problem, erklären die Verbraucherschützer. Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben entscheiden die aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse darüber, ob ein Kredit gewährt wird.
Daher sollten Verbraucher schon bei der Erstfinanzierung ihrer Immobilie den gesamten Kreditverlauf im Blick behalten, rät die Verbraucherzentrale. Eine längere Zinsfestschreibung bringt Zinssicherheit. Grundsätzlich kann ein Hypothekenkredit, der länger als zehn Jahre läuft, nach Ablauf von zehn Jahren entschädigungsfrei mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.
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(dpa/tmn)