Aktionäre können vom Vorstand Auskunft verlangen

Frankfurt/Main – Aktionäre haben Rechte. Sie können zum Beispiel auf der jährlichen Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über alle Angelegenheiten des Unternehmens verlangen.

Daneben können sie über eine Gewinnbeteiligung, also die Dividende, abstimmen und damit Einfluss auf die Geschäftspolitik nehmen. Darauf weist die Aktion «Finanzwissen für alle» der Fondsgesellschaften hin.

Wichtige Informationen können Aktionäre auch aus dem Bericht zur Geschäftsentwicklung erhalten. Darin erläutert der Vorstand die Geschäftsentwicklung des zurückliegenden Jahres, informiert über den Start ins neue Jahr und gibt einen Ausblick.

Inhaber von Fondsanteilen müssen auf Hauptversammlungen übrigens nicht aktiv werden. Die Fondsgesellschaften agieren auf Hauptversammlungen als Treuhänder der Anleger.

Fotocredits: Sina Schuldt
(dpa/tmn)

(dpa)