Kaufen, Verkaufen, Verluste machen, Geld verdienen – die Klischees vom Aktienbesitzer im Nadelstreifenanzug, der hektisch mit Dokumenten schwenkend und Anweisungen ins Telefon brüllend die Börsen bevölkert, kennt man zur Genüge. Doch ein Aktionär ist weit mehr als nur jemand, der Wertpapiere anhäuft, um später einen Profit daraus zu schlagen – er hat Rechte und Pflichten am Unternehmen selbst.
Image der Aktionäre
Generell sind Aktionäre natürlich Menschen, die Inhaber von Aktien sind. Aktien sind ein Anteil am Grundkapital des Unternehmens. Damit sind Aktionäre also finanziell um Unternehmen beteiligt, also sehr auf seinen Erfolg erpicht. Deshalb interessieren sich viele Aktionäre stark dafür, wie die Geschäftsleitung arbeitet, und machen häufig Unwillen über aktuelle Entwicklungen des Unternehmens kund, wenn sie diese nicht gutheißen. Wie heikel das werden kann, und dass Aktionäre tatsächlich einiges bewegen können, wenn sie sich zusammenschließen, hat sich Anfang 2010 gezeigt: Hier probten im Februar die Aktionäre des Konzerns Infineon den Aufstand gegen die Konzernleitung. Der Aufstand der Aktionäre hatte im britischen Investmentfonds Herbes begonnen und sich auf andere Fonds und Kleinleger übertragen, die die schlechter laufenden Geschäfte und die Strategien der Geschäftsleitung kritisierten und schließlich sogar versuchten, mit Willi Berchthold einen ihrer Stellvertreter zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. In der Hauptversammlung jedoch scheiterte dieser Schritt. Dennoch hatten sich zum ersten mal Aktionäre bei einem Konzern des DAX gegen den Unternehmensvorstand gewendet – eine beachtliche Entwicklung.
Rechte und Pflichten von Aktionären
Aktionäre haben eine Reihe von speziellen Rechten und Pflichten, die sich nicht nur aus dem Aktiengesetz, sondern auch aus der Satzung der Aktiengesellschaft ergeben, deren Aktien sie besitzen. Generell wird in Vermögens- und Verwaltungsrecht unterteilt. Das Vermögensrecht enthält das Recht auf Gewinnbeteiligungen, das Bezugsrecht sowie das Recht auf Liquidationserlös, wenn die Aktiengesellschaft aufgelöst wird. Die Verwaltungsrechte dagegen haben die Interessenswahrung der Aktionäre zum Zweck und berechtigen die Aktionäre zur Anteilnahme an Angelegenheiten der Gesellschaft. So haben die Aktionäre das Teilnahme-, das Stimm- und das Auskunftsrecht und nehmen an der Hauptversammlung teil.
Es ist die Hauptpflicht der Aktionäre, auf das Grundkapital der Gesellschaft eine Einlage zu leisten. Das passiert durch die Zeichnung von Aktien beim Börsengang. Die Aktionäre haben also eine Zahlungspflicht – die ist aber zumindest bei Minderheitsaktionären auf die Höhe des Preises begrenzt, der für die Aktie gezahlt wurde.
Minderheitsaktionäre
Allerdings gibt es natürlich auch Unterschiede zwischen den einzelnen Aktionären. So unterscheidet man normale Aktionäre von den eben erwähnten Minderheitsaktionären. Minderheitsaktionäre sind dabei einzelne Aktionäre, aber auch Gruppen von Aktionären, die nicht die absolute Mehrheit der Aktien einer Gesellschaft, sondern nur einen geringen Anteil an Aktien besitzen. Daraus ergibt sich natürlich, dass der Minderheitsaktionär nur ein eingeschränktes Stimmrecht besitzt – er hat keine gewichtende Entscheidungsgewalt, was das Unternehmen betrifft. Dafür trägt er aber auch nur ein eingeschränktes Risiko, nämlich lediglich bis zur Höhe des Kaufpreises, für den er die Aktie gekauft hat. Aktionäre, die über die Hälfte der Aktien einer Gesellschaft besitzen, werden dagegen als Großaktionäre bezeichnet – durch die Menge der Aktien, die sie besitzen, haben sie sehr viel größeren Einfluss auf die Gesellschaft. So ist es ihnen möglich, die Aktiengesellschaft zu übernehmen und an ihrer Leitung mitzuwirken. Ist man als Anleger noch nicht bereit, sein Geld direkt an der Börse zu handeln, kommt die Anlage in ein Musterdepot in Frage. Es findet nur eine Simulation von Kauf und Verkauf der Wertpapiere statt, ohne das diese tatsächlich an der Börse gehandelt werden.
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