Berlin – Ob beim Spaziergang, auf der Fahrradtour oder in Nachbars Garten – wer im Vorbeigehen Äpfel oder Kirschen pflückt, macht sich unter Umständen strafbar.
Rechtlich gesehen gilt das Pflücken von Obst oder Sammeln von Gemüse als Diebstahl, wenn diese agrarisch oder gärtnerisch angebaut sind, erklärt der
Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin. Auch wenn die Äste des Baumes im Nachbargarten auf das eigene Grundstück ragen, gehören die Früchte dem Nachbarn. Das Obst darf laut DAV nur aufgesammelt werden, wenn es von allein auf das eigene Grundstück fällt.
Strafen drohen allerdings in der Regel nicht. Denn es handelt sich bei Obst und Gemüse um geringwertige Sachen, erklärt der DAV. Aufpassen muss man aber, wenn man ein privates Grundstück betritt. Das kann als Hausfriedensbruch gelten. Obst und Gemüse, das wild gewachsen ist, kann dagegen gesammelt werden. Diese Naturgüter dürfen in kleinen Mengen und für den privaten Gebrauch geerntet werden.
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(dpa/tmn)