Vor allem Karrierechancen und bessere Verdienstmöglichkeiten locken viele Deutsche ins Ausland. Ein solcher Schritt sollte aber gut vorbereitet sein: Zum einen sollten Beschäftigte den Arbeitsvertrag gründlich studieren. Zum anderen sollten sich Interessierte mit den Regeln für die Sozialversicherungen und Steuern befassen.
Arbeiten im Ausland: Zwei Varianten
Tätigkeiten in anderen Ländern können auf zwei Weisen erfolgen: Erstens schickt der Arbeitgeber Beschäftigte ins Ausland. Zweitens suchen sich Arbeitnehmer selbst einen Arbeitsplatz. Im ersten Fall gilt, dass ein solcher Auslandseinsatz meist nicht im Arbeitsvertrag steht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer ändern den Arbeitsvertrag entsprechend ab, bestenfalls lassen Beschäftigte ihn von einem Fachanwalt durchsehen – wie beispielsweise auf anwaltskanzlei-online.de zu finden. Im Vertrag sollten die beiden Parteien zum Beispiel die Dauer, Rückkehrmöglichkeiten, die Bezahlung und vieles weitere regeln. Kümmern sich Arbeitnehmer dagegen selbst um einen Arbeitsplatz, müssen sie den Vertrag mit dem Unternehmen vor Ort abschließen. Aufgrund der eventuell fremden Sprache und unbekannter Rechtsregeln sollten sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aus dem gleichen Land kontaktieren, damit dieser die Vereinbarung prüfen kann.
Sozialversicherungen und Steuern
Eine große Bedeutung kommt auch den Sozialversicherungen und den Steuern zu, Arbeitnehmer sollten sich rechtzeitig informieren. Grundsätzlich hängen die Regelungen vom jeweiligen Land sowie von der Dauer des Aufenthalts ab.
• Krankenversicherung: Im EU-Ausland plus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Irland gilt die deutsche gesetzliche Krankenversicherung zwei Jahre lang. Sie zahlt aber nur nach dem deutschen Leistungskatalog, vielerorts empfehlen sich deshalb regionale Zusatzpolicen. Bei einem längeren Auslandseinsatz, bei anderen Zielländern sowie bei allen Privatversicherten gilt dagegen: Arbeitnehmer müssen sich vor Ort komplett versichern.
• Rentenversicherung: Auch hier versichert die deutsche Sozialversicherung im EU-Ausland und in den vier weiteren Staaten zwei Jahre lang. Mit weiteren Ländern hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, welche die Zeitspanne zwischen 12 und 60 Monaten umfasst.
• Steuer: Bei einem fortbestehenden Wohnsitz in Deutschland zahlen Arbeitnehmer weiterhin hierzulande Steuer. Wer seinen Wohnsitz in ein anderes Land verlegt, sollte sich dagegen genau informieren: In Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen unterhält, geht die Steuerpflicht nach 183 Tagen ins Arbeitsland über. Komplizierter ist es bei Ländern, mit denen ein solches Abkommen nicht besteht. Betroffene sollten eine kompetente Beratung in Anspruch nehmen.
Unternehmen helfen oftmals
Schicken Firmen ihre Beschäftigte ins Ausland, können sich Arbeitnehmer meist auf eine umfassende Beratung und Betreuung verlassen. Dafür existiert zwar keine Pflicht, aber viele Arbeitgeber organisieren sie dennoch. So informieren sie über die genauen Regeln zur Einkommenssteuer und zu Sozialversicherungen, kümmern sich um Kita-Plätze und Wohnraum. Einzelkämpfer müssen das alles meist selbst übernehmen, sie sollten sich an fachkundige Stellen wie lokale Behörden, die Arbeitsagentur und Anwälte für Arbeits- und Steuerrecht wenden.
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