Mönchengladbach – Wer in einer geerbten Immobilie lebt, muss für diese Nutzung nicht zwingend eine Entschädigung an Miterben zahlen. Vorher müssen die Miterben eine Neuregelung der Verwaltung und Nutzung der Immobilie verlangen.
Es reicht nicht, wenn sie lediglich eine Zahlungsaufforderung stellen. Das geht aus einem
Beschluss des Oberlandesgerichts Mönchengladbach hervor (Az.: 11 O 1/16), wie die Zeitschrift «NJW-Spezial» (Heft 19/2016) berichtet.
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(dpa/tmn)