Rechte und Pflichten kennen: Wann kann man Ware umtauschen

Rostock – Wer Ware im Internet bestellt, hat grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Bei einer Online-Bestellung können Käufer die Ware innerhalb von 14 Tagen an den Händler zurückschicken. Und zwar auch, wenn die Ware mangelfrei ist – also einem einfach nicht gefällt.

Das gilt ebenfalls bei Verträgen, die an der Haustür oder am Telefon abgeschlossen werden, sowie für Darlehensverträge. Doch Vorsicht: Für Käufe im Laden um die Ecke gilt dieser Anspruch nicht. Hier ist der Umtausch eine Kulanzleistung, informiert die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

Damit Verbraucher besser ihre Rechte kennen, bieten die Verbraucherschützer auf ihrer Internetseite ein
Online-Quiz an. Hier kann man sein Alltagswissen rund um Verbraucherthemen testen.

Fotocredits: Sven Hoppe
(dpa)

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