Nürnberg – Viele Jugendliche beginnen bald mit einer Ausbildung oder einem Studium oder gehen auf eine weiterführende Schule. Der Anspruch ihrer Eltern auf Kindergeld bleibt in vielen Fällen bestehen. Allerdings muss die Familienkasse über die Änderungen informiert werden, sonst kann die Zahlung eingestellt werden.
Um Unterbrechungen zu vermeiden, können entsprechende Nachweise schon jetzt bei der Familienkasse eingereicht werden. Beginnt der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach dem Ende der Schulausbildung, reicht es, der Familienkasse vor Ort einen Nachweis über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Bescheinigung einer weiterführenden Schule zuzusenden. Stehen die Nachweise nicht rechtzeitig zur Verfügung, können sie aber auch nachgereicht werden.
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(dpa)