Eine Berufs-unfähigkeitsversicherung ist ein unverzichtbares Element der privaten Vorsorge. Sollte der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, sorgt sie für eine gewisse finanzielle Sicherheit. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt für jüngere Erwerbsunfähige, die nach dem 2. Januar 1961 geboren sind, nur noch eine geringe Erwerbsminderungsrente. Die private Berufsunfähigkeitsrente soll hier die finanziellen Einbußen ausgleichen oder zumindest verringern.
Nahezu jeder vierte Arbeitnehmer muss seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Zu den häufigsten Gründen für eine Erwerbsminderungsrente zählen Erkrankungen des Skeletts und des Bewegungsapparates sowie psychische Erkrankungen. Nur mit einer privaten Absicherung ist es möglich, den gewohnten Lebensstandard im Fall einer so genannten Frühverrentung zu halten. Die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Regel bis zum Beginn der Regelaltersrente gezahlt.
Was ist wichtig bei einer Berufsunfähigleitsversicherung?
Wichtige Vertragsbestandteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind die zu zahlenden Beiträge, die Höhe der im Versicherungsfall zu zahlenden Rente und die Vertragslaufzeit. Zu beachten sind hierbei auch die jährliche Beitragsanpassung und eine eventuelle jährliche Rentensteigerung im Versicherungsfall. Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man eventuelle Vorerkrankungen gewissenhaft angeben, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten. Dadurch erhöht sich möglicherweise die Versicherungsprämie. Ebenso wird für einige Berufe ein Risikoaufschlag fällig. Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben riskiert der Versicherte den kompletten Versicherungsschutz. Ehrlichkeit ist also angeraten.
Einige Verträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten eine Klausel mit der so genannten „Abstrakten Verweisung“. Sie besagt, dass eine Berufsunfähigkeit nur vorliegt, wenn der Versicherte nicht auch in einem anderen Beruf, der seiner Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entspricht, arbeiten könnte. Ob er in diesem Beruf eine Arbeitsstelle findet, ist dabei unerheblich. Das Risiko einer möglichen Arbeitslosigkeit trägt in diesem Fall der Versicherte allein. Darum sollte man unbedingt darauf achten, dass diese Klausel nicht im Vertrag steht. Stattdessen sollte die Berufsunfähigkeit etwa folgendermaßen definiert werden: Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen außer Stand ist, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Eine wichtige Rolle spielt hier auch der Prognosezeitraum, für den eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Formulierung „auf Dauer“ bedeutet in der Rechtssprechung, es liegt eine Berufsunfähigkeit für mindestens 3 Jahre vor. Für den Versicherten günstiger ist ein verkürzter Prognosezeitraum von 6 Monaten. Mehr zum Thema.