Genossenschaftsanteile – rentierlich und sicher

Gut rentierliche Geldanlagen, die auch noch sicher sind – das scheint es derzeit kaum zu geben. Eine Möglichkeit wird dabei häufig übersehen, der Erwerb von Geschäftsanteilen bei einer genossenschaftlichen Bank. Die Volks- und Raiffeisenbanken hierzulande bieten entsprechende Anteile an. Sie gewinnen damit neue Mitglieder und stocken ihr Eigenkapital auf.

Eine Anteilsform eigener Art

Ein genossenschaftlicher Geschäftsanteil ist eine eigene Beteiligungsform, sie ist in ihrer Ausgestaltung irgendwo zwischen Aktien und der Mitgliedschaft in einem Verein angesiedelt. Rechtsgrundlage bildet das Genossenschaftsgesetz. Wer Geschäftsanteile besitzt, wird Mitglied einer Genossenschaft und hat Stimmrecht in der Generalversammlung, dem Pendant zur Hauptversammlung der AG. Außerdem kann er auf Teilnahme am Gewinn hoffen. Die Volks- und Raiffeisenbanken schütten im Schnitt ansehnliche Dividenden pro Jahr aus, sie bewegen sich vielfach in einer Größenordnung von fünf oder sechs Prozent. Das ist derzeit fast konkurrenzlos. Die Mitgliedschaft ist eine sichere Anlage, denn das Konkursrisiko einer Genossenschaftsbank ist eher theoretisch. Die bestehende Sicherungseinrichtung der Gruppe verhindert Konkurse seit Jahrzehnten wirksam. Oft ist die Mitgliedschaft noch mit weiteren Vorteilen verbunden – zum Beispiel besonderen Produktangeboten, günstigen Reiseofferten und speziellen Services.

Beteiligungen häufig beschränkt

Allerdings gibt es auch Wermutstropfen. Viele Banken verlangen aus prinzipiellen Gründen, dass die Mitgliedschaft sich nicht alleine auf den Geschäftsanteilserwerb beschränkt, sondern auch eine Kundenbeziehung besteht und die Ortsnähe gegeben ist. Neben dem Anteilserwerb sind daher häufig auch Kontoverbindungen nötig. Die Möglichkeiten des Anteilserwerbs sind oft stark limitiert. Selten sind Beteiligungen möglich, die wenige Hundert oder Tausend Euro überschreiten. Und wer seine Mitgliedschaft aufgibt, muss einige Zeit warten, bis er das eingesetzte Kapital zurückerhält. Dabei sind nämlich Kündigungs- und Wartefristen zu beachten. Ein genossenschaftlicher Geschäftsanteil ist kein Wertpapier. Er kann nicht gehandelt und an der Börse veräußert werden.

Eine interessante Nische

Als breit einsetzbares Anlageinstrument und reines Investment scheiden Genossenschaftsanteile daher aus. Wer allerdings schon Mitglied eine Volks- und Raiffeisenbank ist und sein Anteilslimit noch nicht ausgeschöpft hat, sollte durchaus prüfen, ob er seine Beteiligung nicht aufstockt. Er geht damit praktisch kein Risiko ein und kann eine interessante Nischenanlage nutzen. Auch wenn die Dividendenerträge aufgrund des Anteilslimits überschaubar bleiben, die Rendite spricht für sich.