Nicht selten verursachen verschiedene Punkte wie Nebenkostenabrechnung, Reparaturen & Co einen Streit zwischen Vermieter und Mieter. Es lohnt sich daher, die Grundregeln aus dem Mietrecht zu kennen, um sich Ärger und vor allem Kosten zu sparen.
Wohlüberlegte Auswahl des Mieters
Gerichtliche Auseinandersetzungen können bereits vorab vermieden werden, indem die potenziellen Mieter mit Bedacht selektiert werden. Die Entscheidung für den jeweiligen Mieter soll sachlich begründet werden, so Experten zu diesem Thema. Hilfreich sei dabei auch eine Vorlage der Schufa-Auskunft. Sollte es dann doch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, ist eine Rechtsschutz Versicherung für Vermieter von Vorteil. Diese muss aber vor der gerichtlichen Auseinandersetzung abgeschlossen werden. Genauere Informationen gibt es hierzu auf dieser Seite.
Nebenkosten akribisch aufschlüsseln
Veraltete Muster-Verträge sollten allerdings vermieden werden, denn hierbei wird an der falschen Stelle gespart. Ein konfliktfreies Vertragsverhältnis kann nur mit einem korrekten und aktuellen Mietvertrag zustande kommen. Die Betriebskosten sollten genau und detailliert dem Mieter vorgegeben werden. Die Übernahme ist nämlich nicht gesetzlich vorgeschrieben und sollte daher im Mietvertrag schriftlich geregelt sein. Die Nebenkosten sind der häufigste Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter und sollten genau deshalb genauestens abgeklärt werden. Posten für Posten sollte akribisch protokolliert werden, damit sich sowohl Mieter als auch Vermieter auf der sicheren Seite befinden.
Mieterhöhung? – Wann sind diese erlaubt?
Als Vermieter kann nicht willkürlich eine Miete erhöht werden. Wenn der Mieter allerdings zustimmt, kann diese jederzeit angehoben werden. Ansonsten gilt die örtliche Vergleichsmiete. Allerdings gibt es hier eine gesetzliche Obergrenze. Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete nur ein Maximum von 20 Prozent angehoben werden. Eine weitere Option ist allerdings die Erhöhung nach einer Sanierung, da ca. 11 Prozent der angefallenen Baukosten auf die Miete übertragen werden dürfen.
Gründe für eine Kündigung
Mietausfall oder Mietrückstand sind große Probleme für meist beide Seiten. Bevor der Vermieter rechtliche Schritte einleitet, sollte das persönliche Gespräch gesucht werden. Manchmal sind die Gründe leicht zu klären und eine einvernehmliche Lösung kann gefunden werden. Natürlich gibt es auch den Weg der fristlosen Kündigung durch den Vermieter. Diese kann erfolgen, sollten zwei Monatsmieten nicht bezahlt werden jedoch sollte diese bestenfalls vermieden werden. Auch wenn der Privatvermieter die Wohnung selbst nutzen möchte, kann eine Kündigung schnell ausgesprochen und vollzogen werden. Häufigstes Beispiel: Verwandte möchte in der Wohnung leben.