So genannte Null-Euro-Girokonten werden von allen bekannten Kreditinstituten angeboten. Oftmals lohnt sich für den arglosen Kunden jedoch ein Blick hinter die Fassade dieses scheinbar unschlagbaren Angebotes. Zusatzvereinbarungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ziehen dem Kunden nicht selten nahezu unbemerkt das Geld aus der Tasche.
In der heutigen Werbelandschaft preist jedes Kreditinstitut sein Girokonto an, das angeblich das einzige aller Konkurrenten sei, dass tatsächlich als kostenlos einzustufen ist. Jedoch verhält es sich mittlerweile so, dass mehr als ein Dutzend aller Filialbanken sowie Direktbanken den Kunden bereits mit kostenfreien Girokonten locken.
Generell stimmt es, dass Kontoführung und Überweisungen, die vom entsprechenden Girokonto getätigt werden, kostenfrei sind. Dabei ist es unerheblich, ob eine Überweisung online oder mit dem klassischen Formular am Bankschalter in Auftrag gegeben wird.
Dennoch sind oftmals verschiedene Bedingungen an die Kostenfreiheit des Girokontos geknüpft. So werden nicht selten bestimmte Mindestbeträge gefordert, die monatlich auf dem Girokonto eingehen müssen. Ist dies nicht der Fall werden in der Regel monatliche Bearbeitungsgebühren fällig.
Solche Konten sind somit für all jene Menschen uninteressant, die nicht über ein regelmäßiges Einkommen verfügen, wie es beispielsweise bei Studenten, Azubis oder Selbstständigen der Fall ist. Für diese Personengruppen werden hingegen spezielle Lohnkonten angeboten, die auch ohne Mindestzahlungseingänge auf dem Konto attraktiv sowie gebührenfrei sind.
Fazit: Der Teufel steckt auch bei vielen als kostenlos beworbenen Girokonten im Detail. In jedem Fall lohnt es sich, vor Kontoeröffnung einen ausgiebigen Blick in das Kleingedruckte zu werfen, um selbst zu entscheiden, ob die Bedingungen, die mit dem jeweiligen Konto verknüpft sind, vom Einzelnen regelmäßig erfüllt werden können.