Zuerst gab es die Riester-Rente, doch was wenige wissen: es gibt auch die sogenannte „Wohn-Riester“. Das Eigenheim ist die angerechnete Altersvorsorge. Seit 2008 kann man sie nutzen, hier ein grober Umriss.
Der große Vorteil für diese Form der Rentenversicherung ist die Tatsache, dass man im Alter zumindest ein Eigendach über dem Kopf hat. Dies wird steuerlich insofern gefördert, als dass die Tilgungsraten für das Darlehen absetzbar sind. Und dies gilt auch für Wohnungen in Berlin – die ja bekanntlich noch etwas billiger sind.
Dabei ist es egal um das Eigenheim erst gebaut oder erworben werden muss. Bedingung ist aber immer, dass man diesen Bau selbst nutzt. Dabei ist es sogar von Vorteil, wenn es sich um einen Genossenschaftsanteil handelt. Dieser wird bewußt gefördert.
Das Haus für’s Alter: Wohn-Riester macht’s möglich.
Darüberhinaus kann man sein Haus auch über die Entschuldung fördern lassen. Der berechtigte Betrag kann hierfür aufgewendet werden.
Die Förderung zur Altersvorsorge kann jedem Zuteil werden, der in Deutschland steuerpflichtig beziehungsweise förderberechtigt ist. Auch der Ehepartner kann davon profitieren.
Dabei wird das Geld auf einem Konto erfasst und die Beträge um zwei Prozent pro Jahr erhöht, damit die nachgelagerte Besteuerung eine Basis hat. Damit ist die Abschreibung im Alter komplett – auch wenn sich der Wert der Immobilie im Laufe der Jahre stark erhöht.
Allerdings wird das Wohn-Riestern im Alter besteuert. Dabei hat man dann die Wahl zwischen einer sukzessiven (schrittweisen) Erhebung über bis zu 25 Jahre oder eine einmalige Erhebung von 70 Prozent der Immobilie. Wird der Betrag aber komplett in eine Altersvorsorge im Riester-Modell eingezahlt, vermindert sich die Steuerlast.
Hierzu sollte man sich beraten lassen oder einen Finanzierungsrechner befragen.
Wird diese, geförderte Immobilie aber verkauft, so muss der gesamte Betrag in einen Riestervertrag angelegt werden, ansonsten ist die Förderung verloren und muss zurückgezahlt werden.