Der von der Allianz angebotene Kompakttarif in der Autoversicherung, der erst seit kurzem eingestellt wurde, wird aufgrund eines Urteils des BGH jetzt doch wieder eingeführt. Der BGH reagierte mit dem Urteil auf den Rückzug des Tarifes, mit dem die Allianz versucht hatte, Kosten einzusparen.
Die Allianz hatte ihren Versicherungsvertretern für einen Abschluss des Kompakttarifes nur 6 % Provision gezahlt. Zwei Vertreter klagten daraufhin, weil für die Vermittlung von Autoversicherungen in den Verträgen 10 % vorgesehen sind.
Da sich ein Verkauf des Kompakttarifes mit 10 % Provision nicht rechne, hatte die Versicherungsgesellschaft daraufhin den Tarif einfach wieder zurückgezogen. Das hat jetzt der BGH als unrechtmäßig erklärt. Sollte der Einspruch der Versicherung gegen diese Entscheidung scheitern, so wird der Konzern allen Vertretern die Differenz zwischen den Provisionen auszahlen.
Das ist schön für die Vertreter, aber was ist mit den Kunden, die sich im Tarifvergleich für die Allianz entschieden haben und dann zwei Monate später feststellen müssen, dass plötzlich ein billigerer Tarif für ihre Geldanlage verfügbar war? Ich kann nur hoffen, dass die Versicherung sich da bei Beschwerden kulant zeigt.