Die wichtigsten finanziellen Änderungen zum Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel 2013 / 2014 gibt es auch für Steuerzahler und Sparer wieder wichtige Änderungen zu beachten. Es müssen insbesondere Steuerzahler, die eine Zweitwohnung bewirtschaften oder an mehreren Arbeitsstätten tätig sind, einige Änderungen beachten. Darüber hinaus ändern sich sowohl für die Sparer von staatlich bezuschussten Riesterverträgen, aber auch für Rürupsparer einiges.

Änderungen bei den Steuern

Für die Berechnung der Entfernungspauschale war bisher die regelmäßige Arbeitsstätte maßgebend. Arbeitnehmer, die an verschiedenen Standorten eines Unternehmens eingesetzt werden, konnten die Entfernungspauschale je nach Abhängigkeit der Arbeitsstätte individuell berechnen. Das ändert sich nun zum 01. Januar 2014: Jetzt ist für die Berechnung der jeweils erste Einsatzort entscheidend. Ebenfalls gibt es Erleichterungen für die Inhaber einer Zweitwohnung am Arbeitsplatz. Während bisher erst die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden musste, so können jetzt bis zu einer Höhe von 1.000 Euro alle tatsächlichen Aufwendungen für diese Wohnung geltend gemacht werden.

Die Änderungen für Sparer im Überblick

Wer Silbermünzen für Geldanlagen erwerben möchte, muss beim Kauf ab dem ersten Januar des nächsten Jahres die volle Mehrwertsteuer von neunzehn Prozent entrichten. Dadurch werden sich Silbermünzen erheblich verteuern. Diese Entwicklung hat jüngst dazu geführt, dass einige Händler von einem regelrechten Nachfrageboom bei Silbermünzen berichtet haben. Riesterverträge bei Versicherungen für die betriebliche Altersvorsorge können ab Januar 2014 sowohl um eine zusätzliche Hinterbliebenenabsicherung als auch um eine Berufsunfähigkeitsversicherung erweitert werden. Die Höhe des für die Zusatzversicherungen eingesetzten Betrags ist für die staatliche Forderung je Antragsteller auf maximal 2.100 Euro beschränkt. Auch bei der Rüruprente kann wie bei der Riesterrente ab Januar 2014 eine staatlich geförderte Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Rürupsparer können ab dem kommenden Jahr außerdem zwei Prozent mehr im Rahmen der Sonderausgaben bei der Einkommenssteuerjahreserklärung geltend machen. Allerdings werden diese zwei Prozent zusätzlich bei Bezug der Rente auch vollumfänglich der Einkommenssteuer unterworfen. Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie unter kundenmagazin-finanzplaner.de

Die Änderungen im neuen Jahr

Des einen Freud, des anderen Leid: Riester- und Rürupsparer können sich ab Januar 2014 über bessere Bedingungen und zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten freuen. Auch für Arbeitnehmer gibt es einige positive Veränderungen. Käufer von Silbermünzen hingegen müssen ab Januar 2014 den vollen Mehrwertsteuerbetrag entrichten.

 

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