Die nicht-elektronische Lohnsteuerkarte gibt es bereits seit dem Jahre 1925. Jeder steuerzahlende Arbeitnehmer hat sie bislang von der Gemeindeverwaltung erhalten, um sie dann an den Arbeitgeber weiterzureichen. Für dieses System war ein vergleichsweise hoher Verwaltungsaufwand nötig.
Deswegen übernahm das Bundesland Nordrhein-Westfalen die Schirmherrschaft über das Projekt „elektronische Lohnsteuerkarte“.
Geplante Änderungen
Wie geplant sollen alle relevanten Informationen (Steuerklasse, Kirchensteuermerkmale, Kinderfreibeträge etc.), die bis dato auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte zu finden waren, elektronisch bereitgestellt werden, damit die Lohnsteuerkarte somit hinfällig wird. Diese elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (kurz: ELStAM) sollen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert werden. Der Arbeitnehmer muss dann bei Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses nur das Geburtsdatum und die eigene steuerliche Identifikationsnummer angeben. In einem ersten Schritt wurde bereits die Rückseite der Lohnsteuerkarte überflüssig gemacht, indem seit dem Jahre 2005 die Informationen elektronisch von den Arbeitgebern an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Wann tritt die elektronische Lohnsteuerkarte in Kraft?
Eigentlich sollte die elektronische Lohnsteuerkarte zum 01. Januar 2012 voll einsatzfähig sein, doch das „Inkrafttreten“ wurde bereits zum zweiten Mal wegen technischer Probleme verschoben. Es kam zu einer „Panne“ bei der Übertragung der Daten von den örtlichen Melderegistern an die zentrale Datenbank. Was sich bereits geändert hat, ist der Wechsel in der Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale von den Einwohnermeldeämtern auf das jeweils nächstgelegene Finanzamt. Bis zur kompletten Umstellung ab dem Jahr 2013 behält die Lohnsteuerkarte vorerst ihre Gültigkeit. Bei erstmaliger Benötigung der Steuerkarte stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine „Ersatzlohnsteuerkarte“ aus.
Was zu beachten ist
Derzeit werden die Steuerzahler angeschrieben und aufgefordert, die Daten auf Fehler zu prüfen. Neben der schriftlichen Variante besteht die Möglichkeit, potenzielle Fehler telefonisch oder persönlich zu melden. Allerdings ist bei letzteren beiden Möglichkeiten viel Geduld erforderlich, da es aufgrund des Ansturms zu einer regelrechten Überlastung gekommen ist. Fehler haben sich vor allem bei der Steuerklasse und der Religionszugehörigkeit eingeschlichen. Mehr zum Thema Steuererklärung gibt es übrigens hier.