Kündigung: Was nun zu tun ist

Eine Kündigung ist immer erst mal ein Schock. Wer sie erhält, sollte aber nicht emotional reagieren und schon gar nicht seinem Vorgesetzten Schimpfwörter an den Kopf werfen. Stattdessen empfiehlt es sich, so cool wie nur eben möglich zu bleiben – und schleunigst einen Anwalt aufzusuchen.

Vor einer Kündigung ist praktisch niemand gefeit. Da kann man einen noch so guten Job machen, doch dann kommt dem Arbeitgeber plötzlich in den Kopf, massiv Stellen abzubauen. Oder der neue Abteilungsleiter hat ein Problem mit einem und versuchte alles, um einen los zu werden. Vielleicht hat man ja auch einen Fehler gemacht, was nur menschlich ist – und der Fehler soll jetzt als Vorwand für die Kündigung dienen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren

Was im Falle einer Kündigung oder auch der Vorstufe, einer Abmahnung, zu tun ist, geben der Arbeitsvertrag und das Arbeitsrecht vor. Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten angestellter Arbeitnehmer – und gibt vor, welche Schritte ein Arbeitnehmer unternehmen muss, um sich gegen eine Kündigung zu wehren. Im Arbeitsvertrag sind die speziellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer fixiert, etwa bezüglich Arbeitszeit, Urlaub und Gehalt. Da Gesetze und Verträge bekanntlich eine hochkomplexe Materie sind, sollten Betroffene einen Experten zu Rate ziehen – und das in Jobangelegenheiten der Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung prüfen lassen

Schlecht ist es, wenn ein Arbeitsvertrag Klauseln enthält, die dem Arbeitnehmer zum Nachteil geraten. Fachkanzleien für Arbeitsrecht bieten denn auch an, einen Arbeitsvertrag unter die Lupe zu nehmen, bevor er unterzeichnet wird – damit es im Falle der Fälle nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt.

Arbeitsrecht macht Kündigungsschutzklage erforderlich

Im Falle einer Kündigung wird der Fachanwalt zunächst einmal Kündigungsschutzklage einlegen. Tut er beziehungsweise der Arbeitnehmer dies nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist, ist die Kündigung wirksam. Die Kündigungsschutzklage verhindert das zunächst. Das weitere Prozedere: Die Parteien treffen sich zum Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. Gibt es dabei keine Einigung, steht die eigentliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht an. Ein solcher Gerichtsprozess ist natürlich eine große nervliche Belastung für Betroffene. Umso wichtiger ist es, sich von einem versierten Anwalt vertreten zu lassen, dem man auch vertraut. Schließlich geht um viel, oftmals um die berufliche Existenz.