Im Rahmen der Kfz-Versicherung ist die Haftpflichtversicherung gesetzlich als Pflichtversicherung definiert, während die Kaskoversicherung und weitere mögliche Zusatzabsicherungen wie eine Insassenunfallversicherung freiwillig zusätzlich abgeschlossen werden können. Bei der Wahl des Versicherers ist der Kraftfahrer selbstverständlich frei, so dass er durch einen sorgfältigen Vergleich unterschiedlicher Tarife in der Kfz-Versicherung leicht Geld sparen kann.
Wann kann die Kfz-Versicherung gekündigt werden?
Auf den dreißigsten November als jährlichen Kündigungstermin für die Kfz-Versicherung weist die Versicherungsbranche spätestens Anfang Oktober jedes Jahres durch massive Werbekampagnen hin. Bis Ende November muss das Kündigungsschreiben bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein, damit die Vertragsbeendigung zum Jahresanfang wirksam wird. Neben der Kündigung zu diesem Termin besteht die Möglichkeit eines Versicherungswechsels bei einem Wechsel des Fahrzeugs sowie nach einem eingetretenen Versicherungsschaden. Eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit besteht bei einer Tariferhöhung, eine solche erfolgt in der Praxis aber zumeist zum ohnehin mit der regelmäßigen Kündigungsmöglichkeit verbundenen Jahresanfang. Eine mögliche Alternative zur Kündigung bietet ein Tarifwechsel bei der Kfz-Versicherung. Ob sich dieser lohnt zeigt sich allerdings erst, wenn man die Tarife seines Anbieters mit denen anderer Versicherungsanbieter verglichen hat.
Auch die Versicherungsleistungen beachten
Bei einem Online-Vergleich der Kosten geben Kraftfahrer sowohl ihren Wohnort als auch ihr gefahrenes Fahrzeug in einen Vergleichsrechner ein, da die Höhe der Versicherungsbeiträge je nach Schadensklasse unterschiedlich ausfällt. Neben den Versicherungsbeiträgen müssen sie aber auch auf die im gewählten Versicherungstarif enthaltenen Leistungen achten. Leistungsunterschiede bestehen nicht nur bei den Kaskoversicherungen, sondern auch in der Haftpflichtversicherung. In jedem Fall sinnvoll ist die Vereinbarung einer deutlich höheren als der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssumme; wer häufig einen ausländischen Mietwagen fährt, vereinbart idealerweise eine generelle Mallorca-Police und muss eine solche nicht bei jeder Wagenmiete einzeln abschließen. Der Verzicht auf eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einem verschuldeten Unfall ist ebenfalls einen angemessenen Aufpreis wert.
Möglichkeiten zur Ermäßigung nutzen
Kraftfahrer erhalten bei vielen Gesellschaften günstige Tarife, wenn sie Sonderrabatte nutzen. Entsprechende Rabatte werden von vielen Gesellschaften für Alleinnutzer eines Wagens sowie für Wenigfahrer angeboten, einige Versicherer stufen Besitzer einer Bahncard generell in diese günstige Kategorie ein. Bei Kaskoversicherungen sparen Autofahrer oftmals auch, wenn ihnen eine Garage zur Verfügung steht sowie bei der Vereinbarung, dass die Versicherungsgesellschaft eine Werkstatt vorgeben darf.