Der Genuss von Tabak gehört seit Jahrhunderten zur Menschheit. In jeder Kultur, Bevölkerungsschicht und nahezu jeder Altersgruppe war das Rauchen oder Schnupfen von Tabakwaren bekannt. Was einst jedoch als ab und an verwendetes Genussmittel zu besonderen Anlässen galt, wurde in neueren Zeiten schnell zum gefährlichen Suchtmittel. Die schädlichen Folgen des Nikotinabusus für die Gesundheit sind längst hinreichend bekannt; nicht nur das Schlagwort Lungenkrebs, sondern auch Raucherbeine, generelle Arteriosklerose sowie Schäden für das Ungeborene bei rauchenden Müttern sind Begriffe, die auch der überzeugteste Kettenraucher nicht von der Hand weisen kann.
Folgen des Rauchens
Von den gesundheitlichen Folgen für den Einzelnen abgesehen sind es jedoch auch die immensen Kosten für das Gesundheitswesen, die immer mehr Krankenkassen dazu veranlassen, ihren rauchenden Mitgliedern Hilfe bei der Entwöhnung anzubieten. So bieten seit einigen Jahren schon die meisten gesetzlichen wie privaten Krankenkassen ihren Mitgliedern an, Nikotinentwöhnungsprogramme zumindest teilweise zu übernehmen oder zu bezuschussen. Besucht man z. B. einen Entwöhnungskurs bei einem Psychotherapeuten oder Homöopathen, prüft die Krankenkasse, ob dieser Kurs und sein Leiter gewissen Qualitätskriterien entspricht, die die Kasse hierfür festlegte, und übernimmt dann einen Teil der Kosten. Üblicherweise werden bei gesetzlich Versicherten bis zu 80% übernommen, in Einzelfällen auch bis zu 100%. Einige Krankenkassen wie die AOK bieten auch eigene Programme zum Aufhören mit dem Rauchen an, deren Teilnahme kostenlos ist bzw. nur einen geringfügigen Eigenanteil beträgt.
Details der Kostenübernahme
Allerdings ist nach wie vor keine grundsätzliche Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bei Raucherentwöhnungsprogrammen gesetzlich vorgeschrieben. Vor allem für Medikamente, die „über Nacht“ eine Entwöhnung vom Nikotin versprechen oder die in Deutschland nicht zugelassen sind, gilt, dass die Krankenkassen, auch die privaten, die Kosten hierfür nicht übernehmen. Allerdings übernehmen die privaten Krankenversicherungen meistens, im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen, die Kosten für eine Hypnose- oder Akupunkturbehandlung. Auf jeden Fall sollte man sich als Versicherter immer vorab mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen, wenn man vorhat, an einem Raucherentwöhnungsprogramm teilzunehmen oder man psychotherapeutische Hilfe benötigt bei der eigenständig vorgenommenen Entwöhnung. Die Krankenkassen sind in der Regel nämlich sehr daran interessiert, präventiv tätig zu werden und zahlen lieber die niedrigen Kosten für eine Raucherentwöhnungstherapie, als später die ungleich höheren Kosten bei der Behandlung ernsthafter Erkrankungen, die durch jahrelanges Rauchen verursacht wurden.