Bei der Privathaftpflicht handelt es sich um eine der wichtigsten Versicherungen. Verantworten Sie unabsichtlich einen Personen- oder Vermögensschaden, übernimmt der Versicherer die finanziellen Forderungen. Diese Schadensübernahme begrenzen die Gesellschaften aber auf bestimmte Fälle, für einige Bereiche gilt die Haftung nicht.
Wofür es extra Haftpflichtpolicen bedarf
Zuerst die gute Nachricht: Haftpflichtversicherungen – wie auch von Swiss Life angeboten – zeichnen sich durch einen weiten Versicherungsschutz aus. Zum einen zahlen sie in zahlreichen Schadensfällen. Ob Sie sich im Zug aus Versehen auf ein Notebook setzen, beim Verwandtschaftsbesuch ein Kunstwerk beschädigen oder als Fußgänger einen Unfall verursachen: Die Privathaftpflicht begleicht die Forderungen. Zum anderen umfasst der Versicherungsschutz auch den Ehepartner und die Kinder; das alles für niedrige Beiträge zwischen etwa 50 und 100 Euro im Jahr. Sie sollten sich aber auch bewusst machen, für was Sie spezielle Haftpflichtpolicen benötigen:
- Tiere: Bei Haustieren mit größerem Schadenspotenzial sollten Sie einen extra Tarif abschließen. Dazu zählen die Hunde- und Pferdehalterhaftpflicht.
- Schäden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit deckt eine Berufshaftpflicht ab. Denken Sie als Selbstständiger daran.
- Extreme Sportarten: Schäden aus gewöhnlichen Sportarten wie Joggen übernimmt der Privathaftpflichtversicherer. Für gefährlichen Sport wie Segeln brauchen Sie dagegen eine extra Versicherung.
- Für das Autofahren müssen Sie als Besitzer des Fahrzeugs eine Kfz-Haftpflicht vereinbaren.
Leistungen der Versicherungen vergleichen
Bei einem Vergleich von Haftpflichtpolicen stellen Sie fest, dass sich die Details des Leistungsumfangs deutlich unterscheiden. Alle Versicherer bieten einen Grundschutz, gute Anbieter decken darüber hinausgehende Bereiche ab. So versichern einige Assekuranzen den Verlust privater und beruflicher Schlüssel. Das umfasst auch Schlüssel von Freunden und Bekannten. Sie sollten sich außerdem fragen, ob eine Versicherung Schäden an gemieteten Sachen inklusive der Wohnung und Hotelzimmer abdeckt. Als vorteilhaft erweist sich eine Kinderschadensklausel. Dann bezahlen Versicherer auch einen Schaden, den deliktunfähige Kinder anrichten. In diesem Fall entsteht grundsätzlich keine Schadensersatzpflicht, niemand kann einen Anspruch gegen die Eltern geltend machen. Allerdings wollen viele Eltern den Schaden dennoch begleichen, weil sie sich gegenüber geschädigten Freunden oder Nachbarn ungern auf die Rechtsprechung berufen. Mit einer Kinderschadensklausel stellt das kein Problem dar, die Versicherung übernimmt die Kosten.
Versicherungsumfang gründlich prüfen
Haftpflichtversicherungen bewahren vor enormen finanziellen Risiken. Deshalb sollten Sie über einen umfangreichen Versicherungsschutz verfügen. Kontrollieren Sie, ob Ihnen eine Privathaftpflicht genügt oder ob sich zudem spezielle Tarife empfehlen. Studieren Sie zusätzlich, was Ihnen eine private Haftpflicht genau bietet.
Foto: Thinkstock, Hemera, Mikael Damkier