Einkommensschwache Familien, die allein wegen ihrer Kinder von Fürsorgeleistungen abhängig sind, sollen zielgenau unterstützt werden.
Die Bundesregierung hat endlich den Kinderzuschlag eingeführt, um Einkommensschwache Elternteil zu entlasten. Der Kinderzuschlag richtet sich daher nur an gering verdienende Eltern, die mit ihren Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt decken können, das Geld aber nicht mehr für den Unterhalt der Kinder ausreicht.
Ohne Kinderzuschlag wären diese Eltern zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen, mit dem Gesetz erhalten sie pro Kind bis zu 140 Euro monatlich mehr.
Der Kinderzuschlag ist eine Hilfe gegen die Armutsrisiken von Kindern, um sie vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II zu bewahren. Ziel des Kinderzuschlags ist es, die wirtschaftliche Selbständigkeit von Familien zu stärken.
Vor allem bei höherer Kinderzahl von drei und/oder mehr Kindern macht sich dies deutlich bemerkbar. Der Kinderzuschlag ist von seiner Konzeption her in erster Linie ein Angebot für Erwerbstätige. Er unterstützt die Erwerbstätigkeit der Eltern, statt sie zu unterbinden.
Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt, wenn das Elterneinkommen den gesamten Familienbedarf deckt oder wenn die Familie auch mit Kinderzuschlag noch auf eine ergänzende Zahlung von Arbeitslosengeld II angewiesen wäre. Der Zuschlag wird für minderjährige, die im Haushalt der Eltern lebend, für die Dauer von maximal 36 Monaten gezahlt.
Der Kinderzuschlag muss bei der Familienkasse bei der Agentur für Arbeit beantragt werden und wird dann mit mit dem Kindergeld ausgezahlt. Zusammen mit dem Kindergeld von monatlich 154 Euro und gegebenenfalls zusätzlich Wohngeld deckt er den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes.
Außerdem gibt es Rechner, indem sie ihre Daten eingeben und so schon mal grob rausfinden können, ob vielleicht auch Ihnen Gelder dieser Art zu stehen .-)!