Die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

Hauptmerkmal eines unbefristeten Arbeitsvertrages ist der fehlende Termin, an dem das Arbeitsverhältnis automatisch sein Ende findet. Arbeitgeber die wünschen und davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer auf Dauer im Unternehmen bleibt, bieten diesem einen unbefristeten Arbeitsvertrag an.

Gesetzlich vorgegebene Kündigungsfristen müssen eingehalten werden

Aus unterschiedlichen Gründen kann es dennoch notwendig sein, dass Arbeitgeber sich vom Arbeitnehmer wieder trennen wollen oder müssen. In diesen Fällen bestehen besondere Kündigungsfristen. Sie orientieren sich bei unbefristeten Arbeitsverträgen an der Dauer der Betriebszugehörigkeit. So gilt, bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als zwei Jahren eine vierwöchige gesetzliche Kündigungsfrist zum Monatsende. Nach fünf Jahren erhöht sich diese auf zwei Monate und nach acht Jahren auf immerhin schon drei Monate. Dies setzt sich fort bis zu einer maximalen Kündigungsfrist von sieben Monaten nach zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit.

Das Unternehmen ist bei der Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages verpflichtet, gesetzliche Kündigungsfristen einzuhalten. Er darf nur dann davon abweichen, wenn ein Anlass zu einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung besteht.

Die Zugehörigkeit zum Betrieb ist erst ab einem Mindestalter entscheidend

Kündigungsfristen werden jedoch erst ab dem 25. Lebensjahr des Arbeitnehmers angerechnet. So kann einem 29 Jahre alten Arbeitnehmer, der schon seit mehr als 5 Jahren beschäftigt ist, dennoch mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Darüber hinaus können Tarifverträge und auf den einzelnen Vertrag bezogene Regeln die gesetzlichen Kündigungsfristen aufheben. Es ist rechtlich zulässig, kürzere Fristen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinbaren. Die gesetzliche Frist zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses greift lediglich in den Fällen, in denen arbeitsvertraglich keine spezielle Kündigungsfrist vereinbart wurde.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet Sicherheit

Es ist daher unbedingt zu empfehlen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht damit zu beauftragen, einen unbefristeten Arbeitsvertrag vor Abschluss zu überprüfen. Informationen dazu finden Sie auf anwalt-arbeitsrecht-online.de. Dies gilt umso mehr, wenn ein Arbeitsvertrag sehr komplex ist oder zusätzliche Paragraphen, wie beispielsweise ein Wettbewerbsverbot, enthält. Gleiches gilt für den Fall, das darauf hingewiesen wird, dass ein Tarifvertrag einzelne Bestimmungen des Arbeitsvertrages regelt. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, wie diese Bestimmungen aussehen.

 

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