Die Verbraucherkreditrichtlinie dient dazu, Bankkunden zu mehr Transparenz bei der Kreditaufnahme zu verhelfen. Sie dient, wie beispielsweise auch die Schufa, dem Verbraucherschutz. Es handelt sich dabei um eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates und ist 2008 in Kraft getreten. Neben der besseren Transparenz bei Kreditangeboten stärkt sie auch die Rechte der Kreditnehmer in erheblichem Maße. Die Verbraucherkreditlinie richtet sich vornehmlich an normale Konsumentenkredite (Ratenkredite) mit Beträgen bis 75.000 Euro. Baufinanzierungen werden von der Regelung jedoch ausgeklammert.
Soll- und Effektivzinssatz
Vor allem im Hinblick auf die Zinssätze, die für Darlehen anfallen, hat die Verbraucherkreditrichtlinie einiges zugunsten der Kreditnehmer bewirken können. Bei jedem Angebot müssen demnach in Verbindung mit dem Nettodarlehensbetrag Sollzinssatz und effektiver Jahreszins genannt werden. Der Sollzinssatz entspricht den eigentlichen Kapitalkosten und orientiert sich an Referenzzinssätzen wie dem EURIBOR und den aktuellen Gegebenheiten am Markt. Auch auf die Höhe des Zinssatzes wird Einfluss genommen. So darf nur mit dem Zinssatz geworben werden, zu dem mindestens 2/3 aller Kreditgeschäfte abgeschlossen werden (2/3-Regel). Die Regelungen zur Angabe der Zinssätze sind in Deutschland in der Preisangabenverordnung geregelt.
Zinsbindung und vorzeitige Tilgung
Beim Sollzinssatz für Kredite muss darüber hinaus angegeben werden, ob es sich dabei um einen variablen oder festen Zinssatz handelt. Variable Zinssätze werden laufend den Verhältnissen am Markt angepasst. Sie können über die Laufzeit hinweg sowohl signifikant sinken als auch steigen, was ein entsprechendes Risiko birgt, über das sich Kunden im Klaren sein sollten. Feste Zinssätze bieten sich vor allem in Zeiten eines niedrigen Zinsniveaus an, da der einmal festgelegte Satz bis zum Ende der Laufzeit beibehalten wird. Bei normalen Verbraucherkrediten sind Angebote mit fester Verzinsung jedoch die Regel, da es sich hierbei meist um Annuitätendarlehen mit festen Raten handelt, was nicht zuletzt der eigenen Budgetplanung zugutekommt. Auch die vorzeitige Tilgung eines Darlehens wird in der Richtlinie festgelegt. Kunden können eine Tilgungszahlung jederzeit vornehmen. Banken haben jedoch das Recht, dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen, da ihnen dadurch bereits einkalkulierte Zinseinnahmen verloren gehen. Dabei ist es unerheblich, ob nur ein Teilbetrag oder die gesamte Restschuld auf einmal getilgt wird.
Weitere Informationen
Weitere Punkte, die in der Verbraucherkreditrichtlinie festgelegt wurden, betreffen beispielsweise die Formblätter, welche alle relevanten Informationen zum Kredit enthalten müssen. Zudem müssen Provisionen von Darlehensvermittlern gesondert ausgewiesen werden. Mit http://www.maxda.de/ zum Beispiel sind Kredite mit allen wichtigen Angaben übersichtlich zu finden.
So erklärt, dass ich es auf Anhieb verstanden habe 🙂 Finde ich eine super Sache die verbraucherkreditlinie. Sowieso könnten die Rechte der „Kleinen“ ruhig etwas gestärkt werden und da ist mehr Transparenz, sodass man irgendwie nachvollziehen kann was da alles steht eine gute Lösung.