Ein Sechser im Lotto, der Traum eines jeden Lottospielers. Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist verschwindend gering, geringer noch, als vom Blitz getroffen zu werden. Und doch gibt es einige Menschen, die sich zu den glücklichen Gewinnern zählen und Jackpots in Millionenhöhe knacken konnten. Doch wie viel vom ursprünglichen Gewinn bleibt nach Abzug der Steuer wirklich?
Wie viel vom Gewinn bleibt?
Die Antwort ist genauso kurz wie simpel: Alles. Ein Lotto-Jackpot muss nicht versteuert werden, der Gewinner erhält die erspielten Millionen. Natürlich profitiert der Staat aber trotzdem vom Glücksspiel und der Lotterie. Es gibt nämlich eine Lotteriesteuer, die für jeden für einen Tipp gezahlten Euro 16,66 Cent beträgt und automatisch an den Fiskus geht. Der Gewinn zählt allerdings nicht als Einkommen und somit wird auch keine Einkommenssteuer fällig. Die Vermögenssteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben, daher fällt auch diese nicht an. Wird das Geld allerdings angelegt, sodass Zinsen erwirtschaftet werden können, verdient der Fiskus wieder mit. Die Zinsen zählen nämlich als Kapitalerträge und müssen, sofern die Bank nicht schon Steuern einbehalten hat, in die Steuererklärung eingetragen werden. Dies gilt immer dann, wenn die erwirtschafteten Zinsen über 801,00EUR im Jahr liegen. Bleiben sie darunter, sind auch die Zinsen steuerfrei. Wenn Sie beispielsweise 30.000 Euro gewinnen, so erhalten Sie darauf bei einem Zinssatz von 2,5% jährliche Zinsen in Höhe von 750EUR. Diese müssten Sie also nicht versteuern, wenn Sie nicht sonstige Einkünfte aus Kapitalerträgen erhalten.
Am Gewinnspiel Interessierte können sich unter anderem über die SKL-Lotterie informieren: Weitere Informationen finden Sie hier. Gewinne aus der SKL-Lotterie sind, wie bereits erläutert, von der Einkommensteuer befreit.
Gewinne aus Fernsehsendungen
Diese Regelung gilt allerdings nur für Lotto- und Lotteriegewinne. Wird der Jackpot einer Fernsehsendung geknackt, bzw. streicht ein Kandidat einer Fernsehsendung einen Gewinn ein, so muss dieser als „sonstige Einkünfte“ versteuert werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof in einem Urteil aus dem Jahr 2012 mit der Begründung, dass die Teilnahme an einer Fernsehsendung eine vertraglich vereinbarte Leistung darstellt. Somit ist das Preisgeld das Entgelt dieser Leistung und muss daher versteuert werden. Um sicherzugehen, sollte man sich daher immer erst erkundigen.
Fazit
Ein Lotto- und auch Lotterie-Jackpot ist also in jedem Falle steuerfrei, und somit bleibt Ihnen nach einem Gewinn der volle Umfang des Geldes. Die daraus erwirtschafteten Zinsen sind allerdings zu versteuern, wenn sie jährlich über 801 Euro betragen. Gewinne aus Fernsehsendungen oder Gewinne, die als Entlohnung für eine Leistung betrachtet werden können, sind in jedem Falle steuerpflichtig.