Hochwasserhilfen jetzt beantragen

Antragsfristen laufen teilweise im August und September ab

(ddp direct) Nürnberg, 9. August 2013: Zahlreiche Fristen der verschiedenen Hilfsprogramme für die vom Hochwasser im Frühjahr geschädigten Privatpersonen, Betriebe und Kommunen laufen bald ab. Die Betroffenen müssen deshalb jetzt prüfen, welche Fristen sie zur Beantragung von finanziellen Hilfen einzuhalten haben. So müssen zum Beispiel laut der Steuer-, Rechts- und Wirtschaftsdatenbank LEXinform der DATEV eG die Soforthilfen des Landes Sachsen-Anhalt für Privatpersonen bis zum 15. August 2013und für die gewerbliche Wirtschaft und Freiberufler bis zum 31. Dezember 2013 beantragt werden, die Soforthilfen der Thüringer Aufbaubank für Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeiter bis zum 31. August 2013. Die Anträge für das „Sofortgeld“ des Landes Bayern und die verschiedenen Programme der „Sonderhilfe“ der LfA-Förderbank Bayern haben noch Zeit bis zum 31. Dezember 2013.

Bund, Länder und Kommunen hatten nach den verheerenden Überschwemmungen einen Korb mit verschiedenen Hilfsmaßnahmen aus Soforthilfen, zinsgünstigen Krediten und Steuererleichterungen mit sehr unterschiedlichen Laufzeiten zusammengestellt. Im Rahmen des KfW-Aktionsplans „Hochwasser 2013“ wurden zudem zahlreiche Förderprogramme für geschädigte Unternehmen, private Haushalte und Kommunen sowie für soziale Organisationen geöffnet und die Konditionen verbessert. Betroffene, die klären möchten, welche Maßnahmen für sie in Frage kommen, bis wann die Hilfen beantragt werden müssen und wie sie ihren Schaden in der Steuererklärung geltend machen können, sollten sich schon jetzt an ihren Steuerberater bzw. ihre Steuerberaterin wenden. Steuerberater, die DATEV-Mitglied sind, können bei der Recherche nach den richtigen Hilfsprogrammen z. B. mit einer DATEV-SmartCard auf die DATEV-Datenbank LEXinform zurückgreifen.

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