Bausparverträge sind in der Regel auf lange Sicht angelegt. Mit regelmäßigen Sparleistungen soll systematisch Kapital aufgebaut werden, gleichzeitig verspricht der Bausparvertrag später ein zinsgünstiges Darlehen zur Immobilienfinanzierung. Doch was ist, wenn sich Immobilienpläne ändern oder das Geld früher benötigt wird? Dann kommt die Kündigung des Bausparvertrages in Betracht.
Kündigung des Bausparvertrages ist möglich
Grundsätzlich sind Bausparverträge schon während der Sparphase kündbar. In der Regel müssen dabei vertragliche Kündigungsfristen, oft drei oder sechs Monate, beachtet werden. Erst danach wird das Guthaben ausgezahlt. Manche Bausparkassen lassen – gegen Gebühr – auch frühere Auszahlungen zu. Mit der vorzeitigen Auflösung geht der Anspruch auf das Bauspardarlehen verloren, auch die ursprüngliche gezahlte Abschlussgebühr wird nicht erstattet. Noch gravierender sind die Folgen, wenn der Vertrag staatlich gefördert wurde (z. B. über vermögenswirksame Leistungen, Riester-Förderung, Wohnungsbauprämien). Bei der staatlichen Förderung sind nämlich gewisse Mindestanlagefristen zu beachten. Wird der Vertrag vorher gekündigt, geht die staatliche Förderung verloren und ist sogar zurückzuerstatten. In der Darlehensphase ist die Kündigung dagegen problemloser. Bauspardarlehensverträge sehen normaler jederzeit die vorzeitige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung vor.
Kosten und Nutzen prüfen
Die Anlässe für eine vorzeitige Kündigung des Bausparvertrags können vielfältig sein. Besondere Ereignisse wie Scheidung oder Krankheit können die ursprüngliche Lebensplanung hinfällig machen. Der Bausparvertrag ist dann nicht mehr sinnvoll. Manchmal sind auch finanzielle Notlagen ein Grund. Wenn nicht durch die Umstände erzwungen, sollte die vorzeitige Beendigung eines Bausparvertrags gut überlegt sein. Im Normalfall ist sie mit Kosten verbunden, das Geld steht in der Regel auch nicht sofort zur Verfügung. Wurde der Vertrag gefördert, entstehen Verluste durch den rückwirkenden Wegfall der Förderleistungen. Auch wenn sich bessere Alternativanlagen bieten: sie müssen solche Kosten und Verluste erst einmal aufwiegen. Daher sollten Sie sich über diese Thematik ausreichend informieren und beraten lassen. Auf swisslife-select-finanzen.de finden Sie erste Informationen und mögliche Kontaktdaten.
Verkauf des Bausparvertrags nicht ohne Risiko
Wenn Sie das Geld aus Ihrem Bausparvertrag kurzfristig benötigen, kann der Verkauf eine Alternative sein. Es ist grundsätzlich möglich, Bausparverträge zu verkaufen – und zwar meist ohne ausdrückliche Zustimmung der Bausparkasse. Es gibt Finanzdienstleister, die sich darauf spezialisiert haben. Angebote sollten Sie allerdings sorgfältig prüfen. Es gibt gerade in diesem Bereich auch unseriöse Marktakteure. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn hohe Aufkaufsummen geboten oder bestimmte Wiederanlagen zur Bedingung gemacht werden.