Am 01.02.2014 sterben Konto-Nr. und BLZ – was SEPA für Unternehmen bedeutet

(NL/7857785679) Die Aufsichtsbehörde BAFIN malt den Teufel an die Wand: Von Februar 2014 an drohen massenhafte Firmenpleiten in Deutschland, weil die Unternehmen zu langsam auf das neue SEPA Zahlungsverfahren bei Bankgeschäften umstellen.

So warnt Bundesbank-Vorstandsmitglied Carl Ludwig Thiele gegenüber der WirtschaftsWoche vor einem „bösen Erwachen“. „Im Extremfall führe eine missglückte IBAN Umstellung in Unternehmen zu Liquiditätsengpässen.“

Fast die Hälfte der jährlichen 18 Milliarden bargeldlosen Zahlungen in Deutschland im Wert von 68 Millionen Euro funktionieren über das Lastschriftverfahren. Mit dem 01.02.2014 dürfen Banken keinen Zahlungsverkehr für Unternehmen mehr mit Konto-Nr. und BLZ ausführen, sondern verlangen zwingend die Angaben von IBAN und BIC.

– IBAN & BIC statt Konto-Nr. & BLZ

Bereits seit 2010 ist innerhalb der EU der Zahlungsverkehr mit IBAN und BIC möglich. Ab dem 01.02.2014 gibt es für Unternehmen keine Konto-Nr. und Bankleitzahlen mehr. Banken sind angehalten, ab diesem Zeitpunkt Überweisungen und Lastschriften nur noch mit „IBAN“ (= „International Bank Account Number“) und „BIC“ (= „Bank Identifier Code“) auszuführen.

Die IBAN besteht aus einem zweistelligen Ländercode, gefolgt von einer zweistelligen Prüfziffer, die die Banken vergeben. Anschließend folgt die 8-stelligen Bankleitzahl sowie die Konto-Nummer. Der Rest der 22-stelligen IBAN wird mit Nullen am Ende aufgefüllt.

Die BIC ist jedoch nur eine temporäre Erscheinung: Nach dem 1. Februar 2014 für Inlandszahlungen und nach dem 1. Februar 2016 für grenzüberschreitende Zahlungen wird die Angabe des BIC zur Identifizierung der Kontoverbindung nicht mehr nötig sein.

– Das Ende der Lastschriften

Das Lastschriftverfahren macht der neuen SEPA Lastschrift (https://www.sepadeutschland.de/de/sepa-lastschrift) Platz. Zukünftig legt der Verbraucher gegenüber seiner Bank fest, wer in welcher Höhe vom Konto Geld abbuchen darf. Dafür erteilt der Kontoinhaber ein „Mandat“ für den Einzug. Unternehmen müssen Verbraucher zwölf Tage vor der erstmaligen Abbuchung informieren. Ändert sich die Höhe der regelmäßigen Abbuchung, ist der Verbraucher jedes Mal aufs Neue über die Höhe der Abbuchungsbetrags zu informieren.

Unternehmen, die auch zukünftig Geld von Kunden einziehen wollen, benötigen eine sogenannte 18-stellige„Gläubigeridentifikations-Nummer“ (CI = Creditor Identifier). Diese kann von der Deutschen Bundesbank bezogen werden.

– Umstellung der EDV-Systeme

Viele Buchhaltungs- und Warenwirtschaftssysteme enthalten noch keine Eingabefelder für IBAN und BIC. Unternehmen tun gut daran, die eingesetzten EDV-Systeme zu prüfen.

Die CRM-Software unterstützt ab der AG-VIP SQL Version 1.40.004 die Datentypen IBAN und BIC. Damit werden bei der Erfassung einer BLZ auch der Bankname und die BIC ergänzt. Gibt man eine BIC an, erscheinen auch zugehörige BLZ und Banknamen. Die Eingabe einer IBAN wird anhand von Prüfverfahren auf Gültigkeit geprüft

Als Service bietet Grutzeck-Software (http://www.grutzeck.de) die Umstellung bestehender Bankverbindungen aus Deutschland in IBAN / BIC an.

– Fazit

Prüfen Sie, ob Sie in Ihrer Geschäftskorrespondenz bereits IBAN und BIC angeben. Nehmen Sie die eingesetzten EDV-Systeme unter die Lupe. Gibt es hier Felder für die Erfassung von IBAN und BIC? Legen Sie einen Zeitplan fest, wann Sie bestehende Konto-Nr. und BLZ in IBAN und BIC migrieren. Kümmern Sie sich um die Umstellung bestehender Lastschriften, um im Frühjahr 2014 keinen Liquiditätsengpass zu unterliegen.

weiterführende Links:

– Deutsche Bundesbank: http://www.SepaDeutschland.de

– WirtschaftsWoche: http://www.wiwo.de/unternehmen/mittelstand/zahlungsverkehr-iban-bis-februar-2014-fuer-viele-nicht-zu-schaffen/8381760.html

Pressekontakt

Herr Markus Grutzeck

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