Potsdam – Bausparverträge wurden lange als attraktive Sparanlage verkauft. Einige alte Verträge bieten deshalb aus heutiger Sicht eine hohe Guthabenverzinsung, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg. Diese setzt sich in vielen Fällen aus einer Grundverzinsung und einer Bonuszahlung zusammen.
Den Bonus bekommen Kunden aber oft nur unter bestimmten Bedingungen, wie dem Verzicht auf das Bauspardarlehen. Der Haken: Überschreitet der Kunde mit seinen Einzahlungen und gutgeschriebenen Basiszinsen die vertragliche Bausparsumme oder sind zehn Jahre nach Zuteilung des möglichen Bauspardarlehens vergangen, kündigt die Bausparkasse oft den Vertrag.
Kunden sollten also rechtzeitig, bevor der Vertrag voll bespart ist, aktiv auf das Darlehen verzichten und die Zahlung der Bonuszinsen verlangen.
Besonders wichtig ist der Blick ins Kleingedruckte. Mitunter findet sich dort die Regelung, dass der Verzicht auf das Darlehen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erklärt werden muss. Bausparer sollten sich ihre Verträge daher noch einmal genau ansehen, raten die Verbraucherschützer.
Auch wenn bereits eine Kündigung des Anbieters eingegangen ist, aber das Guthaben noch nicht ausgezahlt wurde, sollten Sparer tätig werden – und ebenfalls auf das Darlehen verzichten und die Bonuszinsen verlangen.
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(dpa/tmn)