Versicherungsschaden regulieren ohne Kaufbeleg?

Hamburg – Wenn ein Schaden von der Hausratversicherung reguliert werden soll, ist der Ablauf meist der gleiche: Der Schaden wird gemeldet, dazu werden Rechnungen eingereicht, die Versicherung prüft und erstattet den Schaden, solange es keine Unstimmigkeiten gibt.

Was aber, wenn man keinen Kaufbeleg mehr hat? Wie kann man gegenüber der Versicherung nachweisen, dass man den geschädigten Gegenstand besessen hat?

In einem solchen Fall könne man versuchen, den Verkäufer zu kontaktieren und eine Ersatzquittung ausstellen zu lassen, erklärt Kim Paulsen vom Bund der Versicherten in Hamburg. Wurde mit Karte bezahlt, könne möglicherweise auch ein Kontoauszug als Nachweis dienen. Das gelte auch für Fotos.

«Generell empfiehlt sich, seinen Hausrat einmal bildlich zu dokumentieren», erklärt Paulsen. «Denn im Schadenfall erinnert man sich häufig nicht mehr an alle Gegenstände, die gestohlen wurden oder beschädigt worden sind.» Zeugenaussagen könnten im Zweifel ebenfalls hilfreich sein. Ob die Versicherung den Schaden am Ende aber ersetzt, werde in jedem Einzelfall entschieden. «Das Schadensbild muss passen».

Bei Unstimmigkeiten sollten Versicherte zunächst Kontakt mit der Versicherung aufnehmen. «Versuchen Sie ins Gespräch zu kommen und den Sachverhalt zu klären», rät Paulsen. Hilft das nicht, könnten Verbraucher sich an den
Versicherungsombudsmann wenden. Dieser könne bei Streitigkeiten vermitteln.

Fotocredits: Benjamin Nolte
(dpa/tmn)

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