Mainz – Mahnkosten bei nicht gezahlten Stromrechnungen müssen sich in einem angemessenen Rahmen bewegen. Laut Rechtssprechung dürfen die Stromanbieter nur Kosten für Material und Porto einfordern, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Personalkosten für das eigene Forderungsmanagement müssen sie selbst tragen.
Kommt ein Stromkunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach und fordert der Stromversorger erneut die Zahlung, werden die Kosten für diese Mahnung in der Regel dem Kunden in Rechnung gestellt. Zulässig ist hierfür ein Betrag zwischen einem und zwei Euro. Die Verbraucherschützer mahnten sechs Anbieter ab, die den Kunden für eine Mahnung zwischen 4,85 und 6,00 Euro berechneten.
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(dpa/tmn)