Mainz – Betrügerische Inkassoschreiben sorgen immer wieder für Ärger bei Verbrauchern. Für einen angeblich geschlossenen Vertrag werden einige hundert Euro fällig, zahlbar innerhalb kurzer Zeit und oft auf ein ausländisches Konto. Solche Forderungen sind nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufig haltlos.
Derzeit landen nach Angaben der Verbraucherschützer viele Schreiben dubioser Inkassounternehmen in den Briefkästen argloser Verbrauchern, die Forderungen aus angeblich am Telefon abgeschlossenen Glücksspielverträgen eintreiben wollen.
Gewinnspielverträge nur in Textform möglich
Die Betroffenen haben aber nach Angaben der Verbraucherzentrale in der Regel keinen derartigen Vertrag abgeschlossen. Entsprechende Forderungen sollten daher keinesfalls einfach bezahlt werden. Denn Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen können seit dem Jahr 2013 nur noch in Textform – also schriftlich – abgeschlossen werden.
Ein rein telefonischer Vertragsschluss wie er in den Schreiben behauptet wird, reicht zum Abschluss eines wirksamen Vertrages nicht aus. Kunden hätten mindestens eine Bestätigung in Form einer E-Mail, SMS oder eines Briefes erhalten müssen, erklären die Experten.
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(dpa/tmn)