Düsseldorf – Wer im Supermarkt oder in einem Laden einkauft, muss die Ware am Ende an der Kasse bezahlen. Doch welcher Preis gilt, wenn der dort angezeigte Betrag nicht mit der Angabe auf dem Preisschild übereinstimmt?
Verbindlich sei die Summe an der Kasse, erklärt die
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn juristisch wird der Kaufvertrag an der Kasse geschlossen – und somit wird erst dort der Preis verbindlich vereinbart.
Sind die Preisangaben im Laden und an der Kasse nicht identisch, sind Kunden jedoch nicht zum Kauf der Ware verpflichtet. Fällt einem Verbraucher der Unterschied erst später auf, etwa auf dem Parkplatz des Supermarktes, müssen sie auf Kulanz hoffen.
Rechtlich kann es dann schwierig werden. Deshalb raten die Verbraucherschützer: Am besten bereits beim Scannen der Ware aufmerksam sein – und Unstimmigkeiten sofort ansprechen.
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(dpa/tmn)