Widerruf teurer Immobiliendarlehen prüfen

Karlsruhe – Manche Verbraucher können ihre hochverzinsten Immobiliendarlehen widerrufen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg unter dem Eindruck eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs (BGH) hin (Az.: XI ZR 331/17).

Demnach könnten zahlreiche Darlehensverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten, die es Kunden ermöglichen, zu widerrufen.

Betroffen sind nach Einschätzung der Verbraucherschützer Darlehensverträge verschiedener Banken, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 geschlossen wurden. Für noch ältere fehlerhafte Verträge wurde das Widerrufsrecht gesetzlich begrenzt. Nur wenn die Widerrufsbelehrung komplett fehlt, können Verbraucher in diesen Fällen noch widerrufen.

Verträge, die ab dem 21. März 2016 geschlossen wurden, können dagegen nur bis zu ein Jahr und 14 Tage nach Abschluss widerrufen werden – selbst wenn die Belehrung fehlt oder fehlerhaft ist.

Auf den Einzelfall kommt es an

Im verhandelten
Fall hieß es im Vertrag, dass die Widerrufsfrist erst beginne, wenn der Kreditnehmer seine Pflichten nach Paragraf 312g Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) erfüllt habe. Dieser bezieht sich aber nur auf Geschäfte, die im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen worden sind, so der BGH.

Die Belehrung ist damit fehlerhaft, wenn der Vertrag nicht im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen wurde, so die Verbraucherzentrale und Professor Volkert Vorwerk, Rechtsanwalt beim BGH.

Nach Vorwerk ist dies etwa der Fall, wenn der unterschriebene Vertrag persönlich in der Filiale des Instituts übergeben wurde, selbst wenn er vorher per E-Mail versendet wurde. Dann könne eventuell der Vertrag widerrufen werden. Allerdings sei jeder Einzelfall genau zu prüfen. Vorwerk verweist auf einen ähnlichen
Fall (Az.: XI ZR 755/17), in dem sich der BGH mit Fernabsatz-Verträgen beschäftigte.

Rückabwicklung ohne Kosten

Den Vorteil eines Widerrufs erklärt Verbraucherschützer Alexander Krolzik: Derzeit sind Immobiliendarlehen mit niedrigen Zinssätzen verfügbar. Deshalb kann es sich für Kreditnehmer lohnen, hochverzinste Darlehen rückabzuwickeln und einen neuen Vertrag abzuschließen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung sei bei einem Widerruf und der daraus folgenden Rückabwicklung nicht zu zahlen.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

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