Lasten der EZB-Strafzinsen könnten mehr Kunden treffen

Frankfurt – Höhere Gebühren oder gar Strafzinsen für Sparkassenkunden werden nach Einschätzung des Dachverbandes DSGV wahrscheinlicher.

Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) verursache «immense betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Kosten», sagte der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Helmut Schleweis, dem «Handelsblatt». «Das muss jemand bezahlen. Die Möglichkeiten der Sparkassen, das abzupuffern, sind endlich.» Die Preisgestaltung liege jedoch in der Verantwortung jedes einzelnen Instituts.

Die EZB setze mit ihrer Negativzinspolitik «die bisherigen wirtschaftlichen Spielregeln außer Kraft», stellte Schleweis fest. «Wir haben schon lange darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen eines Tages die breite Bevölkerung erreichen werden.» Zwar widersprächen Negativzinsen «der Grundüberzeugung eines jeden Sparkassenvorstands», betonte der Sparkassenpräsident. Schleweis sagte aber zugleich: «Wenn es langfristig Geld kostet, Einlagen anzunehmen, und wenn man gleichzeitig Kreditnehmern Zinsen mitgeben muss, wird das irgendjemand bezahlen müssen.»

Geschäftsbanken müssen seit Mitte Juni 2014 Zinsen zahlen, wenn sie Geld bei EZB parken. Derzeit verlangt die Notenbank 0,4 Prozent Strafzinsen. EZB-Präsident Mario Draghi hatte angedeutet, dass dieser negative Einlagensatz weiter ins Minus gesenkt werden könnte – möglicherweise schon bei der nächsten EZB-Sitzung am 12. September. Damit wollen die Währungshüter die Kreditvergabe und so die Wirtschaft im Euroraum ankurbeln. Bereits jetzt kostet der Negativzins allein Banken in Deutschland rund 2,3 Milliarden Euro im Jahr.

Einzelne Institute geben die Strafzinsen der EZB bereits seit einiger Zeit an Unternehmen oder große Investoren wie Fonds weiter. Und selbst reiche Privatkunden werden in manchem Haus zur Kasse gebeten. Das Gros der Privatkunden jedoch ist bis dato von Strafzinsen verschont geblieben – zu groß ist die Sorge, Kunden zu verprellen. Das Bundesfinanzministerium prüft derzeit, ob es rechtlich möglich ist, Kleinsparer vor Negativzinsen zu schützen.

Fotocredits: Julian Stratenschulte
(dpa)

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