Was Eltern jetzt finanziell beachten sollten

Berlin – Kündigt sich Nachwuchs an, prasselt ein Wust von Fragen auf die werdenden Eltern nieder. Dabei sollten finanzielle Aspekte nicht außen vor bleiben. Denn: Wer sich frühzeitig kümmert, kann einiges sparen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Vor der Geburt noch schnell die Lohnsteuerklasse wechseln?

Keine schlechte Idee – zumindest für verheiratete Paare. Die Steuerklasse beeinflusst das Nettogehalt. Und das dient als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld. Wer rechtzeitig wechselt, hat so monatlich den ein oder anderen Schein mehr an Elterngeld im Portemonnaie.

Der Wechsel sollte mindestens sieben Monate vor dem Mutterschutz beantragt werden. «Vorher aber unbedingt durchrechnen lassen, ob sich die neue Kombination auszahlt», rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Es kann sich nämlich auch der gegenteilige Effekt einstellen.

«Elterngeld an sich ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das steuerpflichtige Einkommen», erläutert Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Der Wechsel der Lohnsteuerklasse führt dann dazu, dass Verheiratete Steuern nachzahlen müssen. Unter Umständen ist es günstiger, sich zeitweise einzeln veranlagen zu lassen.

Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Partnerschaftsbonus: Was wann wo beantragen?

Der Gesetzgeber sieht für werdende Mütter besondere Schutzmaßnahmen vor. Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach gilt für sie ein Beschäftigungsverbot. Der Lohn wird trotzdem weiter gezahlt, in Form von
Mutterschaftsgeld.

Elterngeld hingegen steht Müttern und Vätern gleichermaßen zu. Je nach Familiensituation fahren Eltern mit dem Basiselterngeld, dem Elterngeld Plus oder einer Kombination aus beiden finanziell besser. Das Basiselterngeld beträgt meistens 65 bis 67 Prozent des Nettolohns, maximal aber 1800 Euro. Die Lohnersatzleistung gibt es für 12 Monate. Zwei zusätzliche Partnermonate gewährt der Gesetzgeber, wenn auch der andere Partner für mindestens zwei Monate beruflich kürzer tritt und Elternzeit nimmt.

Deutlich länger gibt es das Elterngeld Plus. Dafür ist die monatliche Auszahlung deutlich geringer. Das Elterngeld kann auf bis zu 28 Monate gestreckt werden. Allerdings zahlt die Elterngeldstelle höchstens 900 Euro monatlich.

Der große Vorteil des
Elterngeld Plus: Paare dürfen sich in der Elternzeit etwas dazu verdienen. Damit ist das Elterngeld Plus lukrativer. Zumindest wenn Eltern 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten und deshalb von der Elterngeldstelle den Partnerschaftsbonus bekommen. «Geschickt geplant ist in Summe sogar das Doppelte drin», erläutert Michael Sittig von der Stiftung Warentest.

Kindergeld oder lieber Kinderfreibetrag?

Das Wichtigste vorab: Familien profitieren nur von einer der beiden Leistungen – nämlich von der für sie steuerlich günstigeren. Welche das ist, ermittelt das Finanzamt automatisch im Rahmen der Steuererklärung.

Kindergeld beantragen Eltern am besten direkt nach der Geburt des Kindes. Der richtige Ansprechpartner ist die für den jeweiligen Wohnort zuständige Familienkasse. Doch Achtung: Seit 2018 zahlt die Familienkasse das Kindergeld rückwirkend nur noch für sechs Monate. Seit dem 1. Juli 2019 beträgt das Kindergeld 204 Euro. Etwas mehr gibt es ab dem dritten Kind, nämlich 210 Euro. Die Kasse überweist den jeweiligen Betrag monatlich auf das Konto eines Elternteils.

Der Kinderfreibetrag steht hingegen beiden Elternteilen zu. Für Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden, sind das also 7620 Euro, Unverheirateten wird jeweils die Hälfte angerechnet. Das lohnt sich aber erst ab einem gewissen Einkommen. «Etwa, wenn Ehepaare mit einem Kind ein Jahreseinkommen von 65 130 Euro haben», so Marieke Einbrodt von der Stiftung Warentest.

Fotocredits: Andrea Warnecke,Stiftung Warentest,Agentur Baganz,Christin Klose
(dpa/tmn)

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