Millionen Menschen spielen in Deutschland zumindest manchmal in der Lotterie. Hohe Geldgewinne und attraktive Sachpreise führen viele in Versuchung. Die wenigsten von ihnen wissen, dass sich mit ihnen auch das Finanzamt freut. Denn auf die Gebühr jedes Lotterieloses wird die Lotteriesteuer erhoben. So generiert der Staat Einnahmen – die Gewinne aus der Lotterie sind dafür steuerfrei.
Die Geschichte des Lotteriemonopols
Die Lotteriesteuer muss in Deutschland vom Anbieter der Lotterie an das Finanzamt abgeführt werden. Die Lotterie ist hierzulande fest in staatlicher Hand. Dafür gibt es auch eine Reihe guter Gründe: Sie gehen auf die Erfahrungen Preußens zu der Zeit König Friedich II. zurück. Anfang bis Mitte des 18. Jahrhunderts wurde in Preußen eine ganze Reihe von Lotterien veranstaltet. Neben der staatlichen Lotterie tummelten sich viele in- und ausländische Anbieter auf dem Markt. Durch die ausländischen Anbieter floss eine Menge Geld in andere Länder. Die privaten Lotterieanbieter schwächten die staatliche Lotterie – es gab immer wieder Unregelmäßigkeiten bis hin zum Betrug. Dem Gemeinwesen stand durch all diese Erscheinungen viel weniger Geld zur Verfügung. Um diesem Zustand ein Ende zu setzen, erklärte Friedrich II. im Jahre 1763 das staatliche Monopol auf die Veranstaltung von Lotterien in Preußen.
Das Lotteriemonopol heute
Das Lotteriemonopol und sein Pendant für Sportwetten, das Wettmonopol, haben in Deutschland auch heute noch volle Gültigkeit und sind per Staatsvertrag geregelt. Allerdings gibt es seit 2006 einige Veränderungen: Durch das vom Bundeskartellamt eröffnete Verwaltungsverfahren mussten die staatlichen Lotteriegesellschaften der jeweiligen Bundesländer einen stärkeren Wettbewerb zulassen. Auch private Unternehmen sollten leichter an eine Lizenz für den Vertrieb der staatlichen Lotterielose kommen. Um den Wettbewerb unter den Anbietern zu erhöhen, wurde die Beschränkung auf ein Bundesland aufgehoben. Eine staatliche Lotterie wie beispielsweise die NKL-Lotterie hatte seit ihrer Gründung im Jahr 1947 (die Geschichte der NKL-Lotterie hier lesen) keine Beschränkungen für die Teilnahme. Allerdings ist die NKL-Lotterie im Juli 2012 gemeinsam mit der SKL-Lotterie in die GKL (Gemeinsame Klassenlotterie der Länder) übergegangen. Das Lotteriemonopol hat aber noch andere Aspekte: Ein Großteil der Einnahmen wird gemeinnützigen Zwecken zugeführt. Darüber hinaus soll durch das staatlich kontrollierte Lotteriespielen auch das Spielsuchtverhalten gesteuert werden. Für Aufklärung und Prävention werden Gelder bereitgestellt.
Ein staatliches Monopol auf das Glücksspiel muss sein
Das Beispiel Preußens hat eindringlich gezeigt, wie wichtig ein staatliches Monopol auf das Glücksspiel ist. Die staatliche Lotterie kann so ihre gesamtgesellschaftlichen Aufgaben besser wahrnehmen. Außerdem werden Spielteilnehmer auf diese Weise besser vor Betrug geschützt.
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