Riskante Geldanlagen dürfen nicht als sicher beworben werden

Frankfurt – Keine Geldanlage ist vollkommen sicher. Doch in manchen steckt weit mehr Risiko als in anderen. Verbraucher müssen das auch erkennen können.

Unwahre Angaben über die Vorteile und Risiken eines Produkts sind jedenfalls nicht erlaubt, erklären die Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Hessen. Das regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Die Verbraucherschützer mahnten aus diesem Grund einen Anbieter ab. Dieser hatte für Spareinlagen geworben, bei denen das Geld der Anleger in Immobilienbeteiligungen und Edelmetalle investiert wird. Diese Sachwerte wurden als Argument für «maximale Sicherheit» der Anlage hervorgehoben.

Die angebotene Vermögensanlage ist allerdings eine nachrangige Namensschuldverschreibung. Damit birgt das Investment nach Einschätzung der Verbraucherzentrale ein Risiko bis hin zum Totalverlust. Das Unternehmen änderte inzwischen seine Werbung.

Fotocredits: Kai Remmers
(dpa/tmn)

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