Geldabheben am Schalter darf extra kosten

Karlsruhe – Banken und Sparkassen dürfen fürs Abheben und Einzahlen am Schalter grundsätzlich eine Extra-Gebühr kassieren. Diese darf aber nur so hoch sein wie die tatsächlich entstandenen Kosten. Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschieden. (Az. XI ZR 768/17)

Was das Urteil für Bankkunden bedeutet

Für Bankkunden ist das zunächst eine Verschlechterung. Denn früher hatte der BGH die Linie vertreten, dass eine Gebühr fürs Abheben am Schalter nur zulässig ist, wenn fünf Transaktionen im Monat kostenlos möglich sind. 2009 hat sich allerdings die Rechtslage geändert. Seither darf für jeden Zahlungsdienst ohne Einschränkung ein Entgelt verlangt werden. Das setzten die Richter mit ihrem Urteil nun um.

Das Oberlandesgericht (OLG) München muss eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Sparkasse im schwäbischen Günzburg trotzdem in Teilen neu verhandeln. Dort kostet die Schalterbuchung je nach Kontomodell einen oder zwei Euro – zusätzlich zum monatlichen Grundpreis. Die Münchner Richter haben nun zu klären, ob die Sparkasse mit diesen Gebühren tatsächlich nur ihre Kosten deckt. Dass von einigen Kunden ein Euro und von anderen zwei verlangt werden, könnte dagegen sprechen, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger. Ist die Gebühr zu hoch, wäre die Klausel im Preisverzeichnis unwirksam. Kunden könnten ihr Geld zurückfordern.

Geld an der Supermarktkasse abheben

Bargeld gibt es am Geldautomaten oder bei der Bank am Schalter, aber nicht nur da: Häufig können Verbraucher auch Geld an der Kasse im Supermarkt, bei Discountern oder an Tankstellen mit der Girocard abheben.

Es lohnt sich in Geschäften nachzufragen. Denn dort ist dieser Service nach
Angaben des Bankenverbandes grundsätzlich kostenlos.

Damit Verbraucher davon profitieren, müssen sie vorher meist Waren für einen Mindestbetrag einkaufen. Laut Bankenverband können Verbraucher in der Regel bis zu 200 Euro abheben – bei den meisten Anbietern ist dies ab einem Einkaufswert von 20 Euro möglich, bei manchen sogar ab 10 Euro oder vereinzelt sogar ab 5 Euro. Der Vorteil für den Händler, er kann so Bargeldbestände reduzieren.

Der Fachbegriff dafür lautet «Cash-Back». Seit 2013 ist dieses Verfahren im Handel erlaubt. Nach Schätzungen des Handelsverbandes Deutschland wird Cash-Back in rund 18.000 bis 21.000 Filialen beziehungsweise Geschäften in Deutschland angeboten.

Fotocredits: Angelika Warmuth
(dpa)

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